Neuen Job antreten, letzte Prüfung im Studium nicht bestanden?
Hallo Zusammen,
ich habe gerade erfahren, dass ich eine Prüfung (letztes Semester) nicht bestanden habe und diese nächstes Semester noch einmal schreiben muss.
Ich habe nun schon eine Traumstelle ergattern können, die ich ab dem 01.07. antreten sollte. Diese geht davon aus, dass ich mein Zeugnis im September erhalte. Nach aktuellem Stand würde ich mein Zeugnis aber erst Ende des nächsten Semesters im März erhalten. Wie bringe ich das meinem neuen Arbeitgeber bei? Ich möchte ihm nicht sagen, dass ich durchgefallen bin.. Jedoch weiß ich nicht, ob ich eine kleine Notlüge sinnvoll finde.. Wenn ich bspw. sage, dass sich das mit meinem Zeugnis (warum auch immer) verzögert, könnten sie ja an der Hochschule anrufen und nachhaken.. Ich möchte diese Stelle unbedingt antreten aber ich habe Angst, dass sie mich das halbe Jahr nicht als Werkstudentin o.Ä. nehmen würden. Die Stelle ist auf Vollzeit und ich gehe davon aus, dass ich meine Staatliche Anerkennung nachweisen muss (Soziale Arbeit). Ich habe im Internet gelesen, dass ein Zeugnis beim Arbeitgeber bis zu 6 Monaten nachgereicht werden kann. Ich könnte also fragen, ob ich bis September als Werkstudentin eingestellt werden kann und anschließend vollbeschäftigt eingestuft werde, weil dann die 6 Monate ausreichen würden. Ich weiß aber nach wie vor nicht, welchen Grund ich dafür nennen soll..
Hat jemand von euch eine Idee, wie ich die Sache angehen könnte? Ich will in das Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht ohne verschiedene Optionen. Dann sieht er, dass ich mir Gedanken gemacht habe und flexibel bereit bin, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Ich danke euch!
6 Antworten
Ich habe im Internet gelesen, dass ein Zeugnis beim Arbeitgeber bis zu 6 Monaten nachgereicht werden kann.
Ja - wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Zeugnisses alle erfüllt sind, aber es mit dessen Ausstellung noch hakt.
Aber wenn das Abschlusszeugnis für dein Studium nicht vorhanden ist, weil du die Voraussetzungen für dieses Zeugnis noch nicht erfüllst, dann bist du eben auch nicht für eine Stelle qualifiziert, die den Studienabschluss erfordert. Und wenn du das weißt und in diesem Wissen diese Stelle antrittst, betrügst du deinen Arbeitgeber. Das ist erstens eine Straftat und ist zweitens nicht förderlich für die Beziehung zum Arbeitgeber.
Ich könnte also fragen, ob ich bis September als Werkstudentin eingestellt werden kann und anschließend vollbeschäftigt eingestuft werde, weil dann die 6 Monate ausreichen würden.
Nein, könntest du nicht. Weil du eine Stelle, für die du den Abschluss brauchst, nicht ausüben darfst bis du diesen Abschluss auch erlangt hast.
Du müsstest also bis März als Werkstudentin eingestellt werden.
Ich möchte ihm nicht sagen, dass ich durchgefallen bin..
Dann sage nur "ich kann die Stelle nicht antreten", kündige den Vertrag und schweige dich über die Gründe aus. Dann musst du das nicht sagen.
Aber die Stelle anzutreten ohne zu sagen was Sache ist, sollte für jemanden, der als anständiger und ehrlicher Mensch wahrgenommen werden will, nichtmal gedanklich eine Option sein.
Hat jemand von euch eine Idee, wie ich die Sache angehen könnte?
- Arbeitsvertrag ändern, dass er nicht im Juli beginnt sondern im März
- Bis dahin Werkstudent.
Man darf als Bewerber bzw. Studienabgänger ruhig auch etwas Selbstvertrauen besitzen: Wenn der Arbeitgeber abspringt und du dir dann bis März nen anderen Arbeitgeber suchen muss, ist das eben so und der Mensch kann sich überlegen, wem er damit schadet - wenn du weg bist bist du weg, soziale Arbeit wird vielerorts gebraucht.
Leg die Karten auf jeden Fall auf den Tisch und vergiss das mit Notlüge / Hinauszögern der Zeugnisübermittlung. Das sieht unseriös aus und du hast Probezeit, kannst also ohne weiteres wegen sowas wieder rausfliegen.
Der AG hat den Arbeitsvertrag offenbar schon unterschrieben, auch ohne Zeugnis, das du zu dem Zeitpunkt nicht haben konntest. Also möchte er dich "sichern" und nicht warten bis du das Zeugnis hast. wenn du die Prüfung und Vorbereitung in deiner Urlaubszeit machst hat der damit vermutlich wenig Schmerz.
Spannend ist die Frage der staatlichen Anerkennung, die in deinem Berufsfeld Voraussetzung ist. Daher ist der Weg über eine Werksstudentenstelle bis zum Ende des nächsten Semesters clever. Du signalisiert weiterhin Entschlossenheit. Aber das sind halt keine Vollzeitstellen, da gehen vielleicht mit etwas Glück 20h/Woche. Vielleicht können sie dich aber auch formal erstmal auf eine Vollzeit-Bürostelle einstellen, für die die staatl. Anerkennung nicht erforderlich ist, und du tust eben nur die Dinge nicht, die der staatl. Anerkennung bedürfen.
Sag die Wahrheit.
Besonders in der sozialen Arbeit sind die Menschen und Kollegen auf Authentizität, Vertrauen und Ehrlichkeit angewiesen. Es ist überhaupt kein Beinbruch eine Prüfung nicht bestanden zu haben, aber du solltest die charakterliche Stärke besitzen dazu zu stehen. Falls diese Stelle dich nicht einstellen kann und will, es gibt überall Bedarf an Menschen in der sozialen Arbeit.
Eine Bekannte konnte in ihrem neu erlernten Beruf die letzte Prüfung nicht antreten, Corona positiv. Sie ist dann für ein halbes Jahr zu praktisch gleichen Bedingungen als Hilfskraft eingestellt worden und hat die Prüfung später abgelegt. Dazu musste der Arbeitgeber eine kleine Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, dann durfte sie in dieser Position arbeiten.
Ehrlich sein. Ich habe selbst on einem Job gearbeitet, bei dem das Staatsexamen Vorraussetzung war und die Berufsurkunde vorliegen musste. Bei mir hat damals rund 1/3 die Prüfung versammelt und quasi jeder hatte schon eine Stelle. Es kann nunmal passieren, dass man eine Prüfung verhaut und damit dann am Ende nicht wie geplant anfangen kann. Wenn es eine Option ist bis zur Prüfung als Werkstudentin zu arbeiten arbeiten, dann würde ich dem AG das vorschlagen. Aber wirklich sagen, dass man nicht bestanden hat und wann voraussichtlich die Nachprüfung ist. Ich weiß jetzt nicht, wie die Zeugnisse bei Sozialer Arbeit aussehen, aber meinem ist sehr genau zu entnehmen, wann es ausgestellt wurde. Selbiges gilt für die Berufsurkunde. Selbst wenn nachreichen möglich gewesen wäre (was wohl auch ab und an vorkam, je nachdem wie fix die Behörde war) hätte man also gewusst, wann ich bestanden habe.
Wenn das Bestehen der Prüfung eine Voraussetzung für die Stelle ist, kannst Du diese nicht, wie vertraglich vereinbart, antreten. Sprich mit Deinem künftigen AG über die neue Situation. Ihr werdet eine Lösung finden.