Führerschein bei Fahrverbot abgeben?

Kai42  25.08.2024, 12:32

Meinst du die Frage echt ernst?

Bananaman01 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 00:39

Du wusstest die Antwort nicht! Nur falsche Antworten und letztendlich wusste es keiner hier ausser mir!

5 Antworten

Salue

Es ist keineswegs so, dass wenn Du in Deutschland einen Führerschein erworben hast dieser automatisch auch ein Führerschein für das Ausland gültig ist. Hingegen wird das Fahren als Gast in den meisten Ländern erlaubt, wenn Du einen Deutschen Führerschein hast.

Wird dieser entzogen, kann das Ausland ihn nicht mehr als genügend für das Fahren in diesem Land toleriert werden. Du hast ja keinen mehr.

Tellensohn


Bananaman01 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 18:40

"Fahren als Gast" - Ja, macht Sinn.

Aber: "Hierin liegt überdies der elementare Unterschied zum Entzug der Fahrerlaubnis: Während die Fahrerlaubnis selbst bei einem Fahrverbot bestehen bleibt und quasi ausgesetzt wird, wird die bei einem Entzug (wie es der Name bereits sagt) entzogen und muss wiedererlangt werden." https://blog.lapid.de/fuehrerscheinverlust-entzug-der-fahrerlaubnis-oder-fahrverbot

Sollte ich ein Fahrverbot erhalten wäre meine Fahrerlaubnis doch nicht entzogen, sondern ich dürfte eine Zeitlang in D nicht fahren - die Fahrerlaubnis (generell) würde doch bestehen bleiben.

und: "Das Fahrverbot entfaltet unmittelbare Gültigkeit nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik. (https://www.oezbay.com/verkehrsverstoss/fahrverbot/gilt-das-fahrverbot-auch-im-ausland/)"

Tellensohn  25.08.2024, 19:17
@Bananaman01

Du kannst es wenden und drehen wie Du willst. Der Zweck des Entzuges der Bewilligung ein Auto zu führen ist es, dass Du dies generell auch im Ausland nicht mehr tun darfst. Das Fahren ohne gültigen Führerausweis ist auch im Ausland verboten.

Tellensohn

Bananaman01 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 01:31
@Tellensohn

Der Zweck ist ein anderer. Aber soweit ich weiss liegst soweit richtig, dass Fahren ohne gültigen Fahrausweis überall verboten ist. (bei einem Fahrverbot ist der Fahrausweis jedoch scheinbar weiterhin gültig)

Es gilt dadurch ja dann auch im Ausland wenn du keinen Führerschein zum Vorzeigen mehr hast.

Deutschland hat ihn ausgestellt, und darf ihn somit auch entziehen .

Weil du dann überhaupt nicht fahren darfst. Weder Inland noch Ausland.

Weil du nicht mehr fahren darfst

Und dies Fahrverbot gilt nicht nur im Inland sondern -trommelwirbel- auch im ausland


Bananaman01 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 18:34

Jetzt habe ich aber gerade gelesen: "Das Fahrverbot entfaltet unmittelbare Gültigkeit nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik. (https://www.oezbay.com/verkehrsverstoss/fahrverbot/gilt-das-fahrverbot-auch-im-ausland/)"

Wie jetzt?

peterobm  25.08.2024, 18:41
@Bananaman01

dann hast du nicht verstanden was du da verlinkt hast

z.B. Frankreich

  • Führerschein wird während Fahrverbotes nicht anerkannt
  • Fahren während Führerscheinmaßnahme: 4.500 € Geldstrafe + Beschlagnahme des Kfz
Bananaman01 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 18:59
@peterobm

jedoch in Dänemark:

  • Fahren trotz ausländischen Fahrverbots erlaubt
  • Nichtvorlage oder Vorlage nur einer Kopie des Führerscheins auf Verlangen nach dem Original: ca. 135 € Geldbuße

somit ist doch ein Deutsches Fahrverbot nicht überall auf der Welt ein Fahrverbot?

Nicht dass ich jemals in Dänemark fahren will - habe vor ein paar Tagen mit einem Dänen gesprochen und deren Bussgeldkatalog ist wohl drakonisch. Dann doch lieber Afrika :-)

peterobm  25.08.2024, 19:02
@Bananaman01

hab ich auch gelesen, die Person wird dort ohne Führerschein halt kein Auto mieten können,

Bananaman01 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:44
@peterobm

Genau. Deshalb die Frage warum man bei einem Fahrverbot, der nur in Deutschland gilt, den Führerschein abgeben muß. Wir wissen ja jetzt, dass ein Fahrverbot nur im Inland und eben nicht im Ausland gilt. Und um im Ausland z.B. ein Auto zu mieten braucht man den Führerschein. Wenn man diesen irgendwo in Verwahrung gibt kann man ihn nicht Vorzeigen.

peterobm  26.08.2024, 18:50
@Bananaman01

weil es innerdeutsch so geregelt ist, Fahrverbot, musst den Führerschein abgeben, isso

Aussteller ist die Behörde, und wenn die den einzieht, Pech.

Bananaman01 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:13
@peterobm

Naja, "Es ist so, weil es halt so ist - Basta!" ist für mich keine Erklärung/Grund.

Aber ich habe einen guten Grund gefunden (gibt vielleicht auch andere):

Unerlaubtem Fahren im Unternehmen vorbeugen

Egal ob Fahrverbot, Entzug oder Führerscheinverlust: Der Fahrzeughalter muss dafür Sorge tragen, dass die betroffene Person das Dienstfahrzeug nicht gebraucht. Als Fahrzeughalter gilt diejenige Person, welche aus dem Betrieb des Fahrzeugs Nutzen zieht und die Kosten dafür bestreitet. In erster Linie gilt demnach die Unternehmensleitung als Fahrzeughalter, in vielen Fällen wird die Halterhaftung allerdings an die Fuhrparkleitung delegiert.

Mit der Übertragung der Halterhaftung gehen verschiedene Pflichten hinsichtlich der Halterhaftung im Fuhrpark einher. Eine der Pflichten ist die regelmäßige Führerscheinkontrolle. Selbst wenn deine FahrerInnen dir den Verlust des Führerscheins bewusst vorenthalten und dich somit getäuscht haben: Nur die ordnungsgemäße Kontrolle der Führerscheine kann dich auch im Rechtsstreit absichern.

https://www.drivers-check.de/blog/fuehrerscheinverlust-was-bedeutet-das-fuer-den-arbeitgeber/

Ein Arbeitgeber hat keinen Zugang auf die Polizeicomputer, daher sinnvoll einfach für den Zeitraum den Führerschein einzuziehen um eine Täuschung von vornherein auszuschließen. Mit der Erklärung bin ich zufriedengestellt :-)

Dennoch danke für deine Hilfe.

Bananaman01 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 12:26

Bedeutet das, dass deutsches Gesetz über den Gesetzen sämtlicher anderen Länder auf dieser Erde steht, oder ist das mit allen Ländern so vereinbart?

MichaelSAL74  25.08.2024, 12:27
@Bananaman01

Das bedeutet, daß das inländische gesetz für den Rest der Welt gilt und inländisch heißt in dem Fall auch EU-Gesetz

Wenn dir das nicht gefällt, dann auch andere nach Afrika aus, dort fragt niemand danach, ob du jemals ne Fahrschule besucht hast