Tüv bzw. Fahrschule hat Eintragung bei meinem Führerschein vergessen und Stadt hat mir jetzt eine Rechnung dafür ausgestellt. Muss ich das Zahlen?
Hallo ich habe vor kurzem meinen Führerschein bestanden, da aber auf meinem Führerschein nur B statt B197 stand, habe ich nur eine Prüfungsbestätigung erhalten. Die musste ich dann bei der Stadt einreichen, um einen vorläufigen bzw. den offiziellen Führerschein zu bekommen. Heute habe ich dann meinen vorläufigen Führerschein bekommen sowie eine Rechnung von ca. 50 Euro. (Druckkosten, Korrektur auf dem Führerschein...) Muss ich jetzt bezahlen für den Fehler vom TÜV bzw. der Fahrschule?
3 Antworten
Hast du den B197 gleich beantragt oder dich erst im Laufe der Ausbildung (nach Abgabe des Antrages) dazu entschieden?
Und deswegen ist es so teuer.. weil du eben erst nur B beantragt hast. Neuer FS herstellen und die Eintragung B197 kosten extra Geld. Da hier kein Fehler von jemanden vorliegt, musst du die Kosten tragen.
Der FS war halt schon fertig.
Du solltest die Fehler nicht bei anderen suchen. Du bist derjenige, der den Schaltnachweis bei der Prüfung vorlegen muss. Sollte der Fehler bei der Fahrschule liegen, störte das weder dem TÜV noch der Behörde.
Allerdings sind die Kosten viel zu hoch angesetzt. Mehr als 20 € kostet das nach meiner Sicht kaum, es sei denn, man drückt dir auch noch die Personalkosten mit auf.
Wenn der Nachweis dem Prüfer bei der Prüfung vorgelegen war und er es in der Bescheinigung auch angegeben hat, muss man den Wisch dann nochmals bei der Behörde vorzeigen oder reicht da die Prüfungsbescheinigung allein aus?
Nein, die reicht nicht, es müssen beide Bescheinigungen vorgelegt werden.
Tatsächlich sehe ich die Schuld in keinster Weise bei mir, da ich den Schaltnachweis nicht besitze sondern mein Fahrlehrer. Zudem war dieser auch vorliegend. Dennoch fehlte die Eintragung im Führerschein.
Ja, weil der FS gleich nach einreichen der Papiere hergestellt wird.. und du hast es eben ohne B197 eingereicht.
Was will denn der Fahrlehrer damit? Der hätte bei der Prüfung vorgelegt werden müssen. Ich weiß nicht, ob du das der Fahrschule in Rechnung stellen kannst, weil das wiederum unter Privatrecht fällt. Das ist der Fahrerlaubnisbehörde egal.
Bei uns kostet es generell 28,60 € mehr.. wenn man B197 beantragt .. und sogar knapp 60,- wenn man es nach Abgabe Antrag umändert.
Gibt es Gemeinden, die es noch dringender nötig haben als Berlin? Hier wurden zeitweise 12,80 € erhoben, was sich aber als Bürokratiemonster entpuppte.
Jupp.. sieht so aus. Ich kann das auch nicht erklären.. bekomme auch keine Erklärung wieso die Eintrag so teuer ist..
da würde ich widerspruch einlegen
Ich habe mich zu Beginn für B angemeldet, mein Fahrlehrer hat das dann meines Wissens auf B197 geändert.