Fahrschule, Frist abgelaufen.. Was nun?
Hallo liebe Cummunity,
ich habe folgendes Problem. Heute Morgen hat mich mein Fahrschullehrer angerufen und gemeint, ich solle meine Unterlagen aus der Fahrschule abholen, denn die Frist sei abgelaufen.
Ich habe weder die Theorieprüfung noch die Fahrprüfung absolviert.
Soweit ich weiß, muss ich "nur" die Grundgebühr (Die Anmeldung von 220€) wieder bezahlen oder muss ich alles von neu anfangen? Bleiben die Fahrstunden oder muss ich die auch von vorne "erlernen"? Muss der Sehtest, Erstehilfe-Kurs usw. auch neu gemacht werden?
Vielen Dank im Vorraus
Liebe Grüße TuncMarkus
2 Antworten
Wenn du die Unterlagen von Sehtest und Erste-Hilfekurs noch hast und die noch aktuell sind, musst du die nicht wiederholen. Die Theoriestunden musst du vermutlich auch nicht wiederholen, erst Recht nicht, wenn du bei der gleichen Fahrschule bleibst. Ich habe mal die Fahrschule gewechselt und habe einfach meine Unterlagen gezeigt (musste auf so einem Zettel selbst eintragen, welche Theoriestunden ich besucht habe und das wurde von meiner alten Fahrschule unterzeichnet.). Die haben das akzeptiert und ich musste sie nicht wiederholen.
ich weiß nur, dass der erste hilfe kurs in deutschland ein leben lang gültig ist!
Naja ganz so stimmt das nicht. Ich hatte zum Beispiel in der 7. Klasse in der Schule einem Erste-Hilfe-Kurs belegt, musste für den Führerschein aber einen neuen belegen, weil der erste zu lange her war.
Und danach ist es zwar nicht verpflichtend, aber es wird einem nahe gelegt, mindestens alle 2 Jahre den Kurs zu wiederholen.
Irrtum, nicht für den Führerscheinerwerb, da darf der nicht älter als 2 Jahre sein (aber ansonsten hast du leider recht ;-()