Theorieprüfungs Frist Fahrschule
Hi leute, ich würde gerne wissen ob jetzt meine Prüfungs Frist abgelaufen ist oder nicht? Ich fasse kurz zusammen. Ich hab mich vor einem Jahr bei meiner Fahrschule angemeldet und bis jetzt noch keine Theorieprüfung gemacht. Ich habe aber meinen Fahrlehrer die vollständigen Unterlagen (Foto, Sehtest, Unterschrift usw.) erst im April also 4 Monate nach meiner anmeldung abgegeben. Somit hat er das Geld an dem TÜV erst im April schicken können. Meine Frage an euch, ist die Frist jetzt abgelaufen oder nicht?
3 Antworten
In der Regel ist es so, dass du ab dem Tag der Anmeldung zur theorieprüfung 1 Jahr zeit hast den Führerschein zu machen! Wenn du es ein wenig überschreitest drückt dein fahrlerer und der tüv vielleicht ein auge zu, musste mal nachfragen. aber wie gesagt in der regel 1 jahr. Aber in deinem Fall hast du ja noch keine theorieprüfung gemacht also läuft auch nichts ab. aber du solltest dich schon beeilen mit der Theorie wenigstens, weil ich meine das die anmeldung sonst verfällt und du die anmeldegebühr in der fahrschule erneut bezahlen musst.
am besten sprichst du mal mit deinem fahrlehrer, er wird am dir da am besten helfen können. vielleicht ist es ja garnicht so schlimm wie es aussieht :D. Ich drück dir die daumen.
Danke für deine Antwort am besten schau ich morgen mal vorbei.
Gute Neuigkeiten zumindest für mich. Ich war heute in der Fahrschule und habe erfahren das die Frist erst nach der Anmeldung beim TÜV in meinem Fall im April beginnt. Also habe ich noch 5 Monate Zeit.
hallo,
grundsätzlich gilt, dass die fahrschule nur einmal grundgebühr verlangen darf! geld an den tüv schickt der fahrlehrer nur wenn er es kurz vor der theor. prüfung eingesammelt bzw. von deinem konto abgebucht hat. alle gebühren sei es führerscheinstelle oder prüforganisation sind real entstehende kosten und dürfen seitens der fahrschule nicht neu kalkulliert werde. die fahrschulen nehmen aber in der regel eine aufwandsentschädigung wenn sie euch zur theor. und prakt. prüfung vorstellen. diese aufwandsentschädigung wird so lange berechnet bis ihr bestanden habt. es darf aber bei einem durchfaller keine weitere gebühren erhoben werden, ausser sie fallen tatsächlich für eine persönliche nachschulung an. nur mit den anderen nochmals im unterreicht sitzen erfüllt die grundlage einer zusätzlichen gebühr nicht! sehtest gilt 2 jahre, erste hilfe kurs und unterschrift ewig.
Da sprech doch mal am besten mit dem Fahrlehrer ... Außerdem müsstest du ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen haben, da steht die Frist auch drin.
Danke erstmal für deine Antwort. Ich hab das Schreiben vorhin gelesen leider ist da keine Frist angegeben.
Genau das macht mich die ganze Zeit nervös das ich die Anmeldung erneut bezahlen muss .