Fahrraddieb zu Boden geworfen?

9 Antworten

Das Recht zum Schutz vom eigenen oder fremden Eigentum hat jeder und das fällt auch unter die sogenannte "Notwehr".

Damit das ganze aber noch im Rahmen der Notwehr behandelt werden kann muss das ganze "verhältnismäßig" sein, bedeutet man darf mit der Notwehr nicht mehr bewirken als notwendig ist um sich zu schützen.

Wenn du also bspw. von jemanden angegriffen wirst steht es dir frei dich auf die weise zu verteidigen, die notwendig ist um den Angreifer davor abzuhalten, die schaden zuzufügen. Dies beginnt in erster Linie über verbale Äußerungen, dann durch defensive Maßnahmen sollte der Angreifer nicht locker lassen.

Die Verhältnismäßigkeit wäre bspw. dann nicht mehr gegeben, wenn du den Angreifer zu Boden geworfen hast, du aber dann aber nicht ablässt und weiter auf den Angreifer einwirkst (Treten, Schlagen etc.).

Die Notwehr deckt alle Maßnahmen ab die notwendig sind um dich vor fremden Einfluss zu schützen, mehr aber nicht.

Was dein Freund getan hat ist m.E. noch im Rahmen, aber wohl auch schon hart an der Grenze. Er hat damit lediglich sein Eigentum zu schützen versucht, er hat allerdings sein Eigentum nicht korrekt gegen Diebstahl geschützt was ihm im Falle einer Gerichtsverhandlung negativ ausgelegt werden würde.

Ob die Härte des Angriffs deines Freundes unbedingt notwendig gewesen wäre würde ein Gericht klären, da es in eurem Fall aber darauf hinausgelaufen ist das alle ihres Weges gegangen sind braucht man sich da wohl keine Gedanken machen.

Ich denke, für alle beteiligten war dieser Ausgang der Beste denn auch Notwehr hat seine Grenzen. In anderen Antworten konnte ich lesen das der Dieb wohl recht hart getroffen wurde, dass könnte die Verhältnismäßigkeit durchaus überschreiten. Das wäre dann eine Sache der Anwälte und würde sich wohl unnötig lange ziehen.

Du hast das Recht dein Eigentum zu verteidigen. Dein Kumpel hat mit Gewaltanwendung den Diebstahl erfolgreich verhindert. Das ist erlaubt. Er hat den Fahrraddieb auch nicht weiter verprügelt. Also an sich ist es im Rahmen des Gesetzes.

 er könne doch nicht wegen einem Fahrrad so auf einen Menschen los gehen

Da hat sie nicht ganz unrecht. Vielleicht hätte nur ein verbales Eingreifen ausgereicht. Aber sowas würde in Falle aller Fälle das Gericht klären. Aber ich denke nicht, dass es hier überhaupt zur eine Anzeige kommt und erst recht nicht zur einer Gerichtsverhandlung.

Ich glaube, interessant wird so etwas im Klagefall nur, wenn man eine sehr gute Kampfsportausbildung o.ä. hat, und so vorsichtiger/gezielter hätte reagieren können.

Wie die Frau wohl reagiert hätte, wenn man der die Tasche weggenommen hätte...

Eigentum ist ein notwehrfähiges Individualrechtsgut. Die Handlung war erforderlich um den Angriff abzuwehren und daher nicht rechtswidrig.

Ihr hättet den versuchten Dieb auch festnehmen können bis zum Eintreffen der Polizei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Sowas gehört zum Berufsrisiko von Fahrraddieben.