Fahrrad - ab wann ist man ein Raser?

9 Antworten

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Ein "Raser" bist du, unabhängig von der jeweiligen Geschwindigkeit, wenn du durch deine Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer belästigst, gefährdest oder auch nur erschreckst.

Du bist ein "Raser" erstens wenn Du die Geschwindigkeitsbegrenzungen übertrittsts. Dabei gelten zwar nicht die allgemeinen Geschwindigkeitsvorschriften (z.B. 50 km/h ab Ortseingangsschild), aber eine spezifische Geschwindigkeitsbegrenzung im runden Schild mit rotem Rand gilt genauso für Fahrräder.

Zudem gibt es Gesetze, daß sich Radfahrer mit angemessener und "üblicher, erwartbarer" Geschwindigkeit bewegen sollen. Es ist z.B. nicht zu erwarten, innerorts auf einen Radfahrer über 35km/h zu treffen. Auf Radwegen mit angeschlossenem Gehsteig ist das noch etwas strenger.

Häufigster Fehler ist hierbei wahrscheinlich der blau gekennzeichnete Fußweg, der mit Zusatzschild als "Fahrrad Frei" gekennzeichnet ist. hier gilt Schrittgeschwindigkeit! Ebenso Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche etc.

Ob die Polizei hier etwas sagt, ist ziemlich unerheblich. Selbst wenn sie das ahnden, kostet es ein paar Kröten. Viel wichtiger ist, daß im Falle des Unfalles dem Radfahrer eine erhebliche Teilschuld zugesprochen werden kann.

Zum Thema "Raser" sagt vermutlich jeder etwas anderes; für mich sind Raser Leute, die allein durch die gefahrene Geschwindigkeit andere gefährden.

200 km/h können auf einer leeren Autobahn völlig in Ordnung sein; dagegen können 25 km/h in einer verkehrsberuhigten Zone lebensgefährliche Auswirkungen haben.

Als Radfahrer kann man auf der Fahrbahn kaum "rasen"; dazu braucht man schon "Radwege".

Diese sind vom Belag, Breite und Kurvenradien oft höchstens für 15-17 km/h ausgelegt. Sind sie dann noch als kombinierter Rad- und Fußweg vorgeschrieben, können bereits 15 km/h von den Fußgängern als "rasen" empfunden werden.

also beim Fahrrad würde ich gar nicht von Raser sprechen, auch wenn man flott unterwegs ist.


healey 
Beitragsersteller
 14.05.2015, 18:53

aber der Gesetzgeber sieht es anders als Du !

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healey 
Beitragsersteller
 14.05.2015, 18:57
@freejack75

ich mache die Gesetze ja nicht ! Man kann auch als Fahrradrüpel angezeigt werden !

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freejack75  14.05.2015, 18:58
@healey

Es ging um Geschwindigkeit. Da sehe ich keine gesetzliche Grundlage für deine Aussage.

Innerorts dürfen Fahrräder sogar schneller als 50km/h fahren, im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen.

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Agentpony  14.05.2015, 19:06
@freejack75

Die gesetzlichen Grundlagen sind nicht die Höchstgeschwindigkeiten, sondern mehrere Gesetze, die Fahrradfahrer verpflichten, sich angepasst und angemessen schnell zu bewegen.

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Hast du vorne 2 weisse, hinten 2 rote Reflektoren?! An den Pedalen Reflektoren? Eine Klingel?!


healey 
Beitragsersteller
 14.05.2015, 18:55

Ich habe alle wichtigen Sachen am Fahrrad ! Mein Fahrrad ist absolut stadttauglich !

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Moralfreak  14.05.2015, 19:01
@healey

Bezweifel ich! Licht muss auch immer dran sein. Entweder durch Dynamo oder Batterielicht!

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healey 
Beitragsersteller
 14.05.2015, 19:07
@Moralfreak

Mein Fahrrad ist ein Trekkingrad und hat alle wichtigen Sachen ! Es ist nicht so wie bei manchen Mountainbike wo vieles fehlt !

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Moralfreak  14.05.2015, 19:15
@healey

Ok. Hoffe, dir kann man glauben. Dann nimm aber auch gottverdammt Rücksicht!

Über grune Fußgängerampeln hast du zu schieben, nicht zu fahren!

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migebuff  14.05.2015, 19:16
@Moralfreak

Licht muss auch immer dran sein.

"Immer" ist nicht ganz korrekt, da die StVZO auch Ausnahmen zulässt.

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