2 Antworten
1. Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson: Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen “B” eingetragen ist, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren.
2. Kostenlose Mitnahme von Hilfsmitteln: Rollstühle, andere Mobilitätshilfen und Blindenführhunde können kostenlos mitgenommen werden.
3. Freifahrt im Nahverkehr: Mit dem Schwerbehindertenausweis und einer entsprechenden Wertmarke (die beim Versorgungsamt erhältlich ist) können Inhaber innerhalb des Nahverkehrsnetzes kostenlos fahren. Dies gilt für S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, U-Bahn, Straßenbahn und Busse.
4. Ermäßigte BahnCard 25: Personen mit einer Schwerbehinderung können die BahnCard 25 zu einem ermäßigten Preis erwerben. Die BahnCard 50 wird jedoch nicht ermäßigt angeboten.
5. Barrierefreies Reisen: Die Deutsche Bahn bietet einen Mobilitätsservice an, der Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen sowie die Unterstützung bei der Reiseplanung umfasst.
Lies auf Bahn.de die genauen Bedingungen für die Bahncard 50 (gibt in vielen Situationen weniger Rabatt!) bzw. probiere in der Routenauskunft mit/ohne BC50 bzw. auch mit BC25.
notting
Es bringt nichts, da der Fragesteller von einem Schwerbehindertenausweis redet.