2 Antworten
Lies auf Bahn.de die genauen Bedingungen für die Bahncard 50 (gibt in vielen Situationen weniger Rabatt!) bzw. probiere in der Routenauskunft mit/ohne BC50 bzw. auch mit BC25.
notting
Es bringt nichts, da der Fragesteller von einem Schwerbehindertenausweis redet.
1. Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson: Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen “B” eingetragen ist, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren.
2. Kostenlose Mitnahme von Hilfsmitteln: Rollstühle, andere Mobilitätshilfen und Blindenführhunde können kostenlos mitgenommen werden.
3. Freifahrt im Nahverkehr: Mit dem Schwerbehindertenausweis und einer entsprechenden Wertmarke (die beim Versorgungsamt erhältlich ist) können Inhaber innerhalb des Nahverkehrsnetzes kostenlos fahren. Dies gilt für S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, U-Bahn, Straßenbahn und Busse.
4. Ermäßigte BahnCard 25: Personen mit einer Schwerbehinderung können die BahnCard 25 zu einem ermäßigten Preis erwerben. Die BahnCard 50 wird jedoch nicht ermäßigt angeboten.
5. Barrierefreies Reisen: Die Deutsche Bahn bietet einen Mobilitätsservice an, der Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen sowie die Unterstützung bei der Reiseplanung umfasst.