Die Polizei leitet wegen Fahrerflucht ein. Du bekommst ja noch Post und kannst dich äußern. Musst du aber nicht, weil es keine Verpflichtung gibt, sich von der Polizei vernehmen zu lassen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich vorsichtshalber einen Anwalt beauftragen.
Was das Gericht aus dem Fall macht, kann ich nicht beurteilen. Es gibt ja zumindest Rechtsprechung zur Verkehrsunfallflucht.
Du hast aber ein paar "Fehler" gemacht, würde ich behaupten.
- Auf die Person warten: Gut
- Den Chef verständigen: Gut
- Die Polizei nicht anrufen: Schlecht
- Zettel schreiben: Gut
Wie lange du warten musst, dazu haben Gerichte auch schon oft Recht gesprochen. Dazu musst du mal googlen. Das du die Polizei nicht verständigt hast, ist vielleicht eher nicht so gut. Und das ein Tippfehler auf dem Zettel war, ist wohl menschlich. Die Frage ist, was auf dem Zettel stand, denn du bist verpflichtet, bestimmte Angaben zu machen. Ich nehme an, es stand die Firma, das Autokennzeichen und die Telefonnummer drauf, sonst hätte man dich ja nicht im Nachhinein ermitteln können, oder? Was das Gericht darauf macht, kann man nicht sagen, schon gar nicht über Ferndiagnose.

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