Fahrerflucht eventuell ohne Betroffenen?
Moin, ich fass es kurz:
Ich hab vor 2 Wochen auf einem Parkplatz beim Ausparken mit der rechten Vorderseite ein Auto ganz leicht gestreift, ich stieg aus sah einen ganz kleinen Schaden und bin einfach weggefahren.
Es war falsch und auch unnötig das ist mir mitllerweile bewusst vorallem da bei einem so kleinen Schaden, die Versicherung es ohne hin übernommen hätte.
Jedenfalls bekam ich gerade Post und in der Zusammenfassung stand weder das Kennzeichen noch generell etwas von dem Betroffenem anscheinend hat er es nicht angezeigt oder ist zumindest unbekannt. Lediglich ein Zeuge hatte es gesehen aber ich denke nicht das er das Kennzeichen vom Betroffenen hat, da er nur mein Auto sah, das Kennzeichen vom "Opfer" von meinem Wagen verdeckt war und er darauf hin in einem Zug verschwand.
Da wollte ich einfach nur wissen wie hoch die Strafe ca ausfällt und vorallem was für Folgen es bei der Versicherung gibt, da ich über meinen Vater versichert bin.
2 Antworten
Bei ganz großem Pech gibt das eine Verurteilung wegen Fahrerflucht. Die Versicherung könnte sich auch weigern zu zahlen, da grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Raum steht. Die Adresse des Geschädigten kann man von der Polizei erfahren.
Ich weiß halt nicht ob da überhaupt der Geschädigte gefunden wurde, weil da sind überhaupt keine Angaben dadrüber und ich soll nur in einem Brief schildern was vorfiel. Lediglich der Zeuge wird erwähnt mehr nicht.
Nach § 142 StGB ist die Strafe für Fahrerflucht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch Fahrverbot und Punkte in Flensburg sind möglich. Wer bei einem Parkschaden einfach weiterfährt, riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Ja das weiß ich auch aber ich hatte gehofft das hier vielleicht welche mit ähnlichen Erfahrungen etwas schildern können. Trotzdem danke :)