Fahrerflucht eventuell ohne Betroffenen?

2 Antworten

Bei ganz großem Pech gibt das eine Verurteilung wegen Fahrerflucht. Die Versicherung könnte sich auch weigern zu zahlen, da grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Raum steht. Die Adresse des Geschädigten kann man von der Polizei erfahren.


SeanderDeutsche 
Beitragsersteller
 29.09.2022, 20:34

Ich weiß halt nicht ob da überhaupt der Geschädigte gefunden wurde, weil da sind überhaupt keine Angaben dadrüber und ich soll nur in einem Brief schildern was vorfiel. Lediglich der Zeuge wird erwähnt mehr nicht.

Nach § 142 StGB ist die Strafe für Fahrerflucht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch Fahrverbot und Punkte in Flensburg sind möglich. Wer bei einem Parkschaden einfach weiterfährt, riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Woher ich das weiß:Recherche

SeanderDeutsche 
Beitragsersteller
 29.09.2022, 20:32

Ja das weiß ich auch aber ich hatte gehofft das hier vielleicht welche mit ähnlichen Erfahrungen etwas schildern können. Trotzdem danke :)