Fahrerflucht eingestellt?

4 Antworten

Wenn du den Schaden bemerkt und dich trotzdem entfernt hast, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Die Versicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners und nimmt dich mit bis zu 5000€ in Regress.

Was ist wenn ich die 800€ jetzt nicht zur Verfügung habe?

Siehe §153a StGB:

Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 2 Nummer 4, 6 und 8 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 6 entsprechend. § 246a Absatz 2 gilt entsprechend.

melissa392 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 14:40

VIELEN DANK! bedeutet wenn der schaden 1000€ kostet, müsste ich das an die versicherung zurück zahlen?

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Kann ich diese 800€ auf Raten zahlen? Was ist wenn ich die 800€ jetzt nicht zur Verfügung habe?

Das hättest du bei Urteilverkündung erbitten können.

Wieso setzt du Strafe in Anführungszeichen? Findest du, du hättest keine Strafe bekommen sollen?

Den Schaden an deinen Fahrzeug würde die Versicherung nur bezahlen, wenn du eine Kaskoversicherung hast, aber bei Fahrerflucht wahrscheinlich auch dann nicht.


Oponn  09.07.2024, 12:45

Was für eine Urlaubsverkündung?

Es geht um den Fremdschaden.

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Skywalker17  09.07.2024, 12:47
@Oponn

Du hast recht, ich hab zu oberflächlich gelesen. Sorry. .

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was ist mit dem schaden an sein auto? Macht das meine Versicherung?

Dafür gibt es die Versicherung eines Autos, korrekt.

Kann ich diese 800€ auf Raten zahlen? Was ist wenn ich die 800€ jetzt nicht zur Verfügung habe?

Das musst du mit dem Verein klären.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens, hättest du das auch klären können.
Wenn du sie jetzt nicht hast, wird es nur teurer.

Es handelt sich also um eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Dann hat dir die Staatsanwaltschaft oder das Gericht (je nachdem, wer das Verfahren eingestellt und dir die Geldauflage auferlegt hat) auch eine Frist genannt, in der du diese erfuellen musst. Auf Antrag kann die Frist auch verlaengert werden. We3nde dich an die Staatsanwaltschaft bzw. an das Gericht.