Fahren Autofahrer die vor 2017 den Führerschein gemacht haben mit einem ungültigen Erst-Hilfe-Kurs Bescheinigung?

3 Antworten

Nein, man darf rückwirkend durch Gesetze/Änderungen nicht schlechter gestellt sein, sprich: was vorher gültig war, ist auch weiterhin gültig, für alle, die es in der Zeit betraf, sofern es einen Vorteil darstellte. Es gilt immer das für die Betroffenen bessere.

Nein, da die bereits ihren Führerschein haben.

Es ist aber für jeden sinvoll freiwillig alle 3-4 Jahre die Erste-Hilfe aufzufrischen.

Ne, zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis war das gültig und die erteilten FE verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.

Diese Fahrer müssen aber bei der Beantragung einer neuen FE (oder Wiedererteilung) einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Wenn also jemand mit nur Klasse B sich entscheidet auch Motorrad fahren zu wollen und entsprechend Klasse A machen möchte, der muss beim Antrag für die FE einen gültigen Nachweis erbringen.

Bei mir war es so der Fall, ich hab meine FE Kl. B damals noch mit "lebensrettende Sofortmaßnahmen" gemacht, habe mich aber 2019 entschieden noch Klasse A (direkt) zu machen und musste dann den Erste-Hilfe-Kurs nachholen und die Bescheinigung dafür vorlegen.