Fahradgangschaltung kaputt! Garantiereperatur oder Wartung?
Meine Narbenschaltung am Fahrrad funktioniert nicht mehr. (es bleibt nur 1 Gang drin)
Der Verkäufer meint, es handle sich um einen Wartungsfall und er möchte Geld für die Reperatur.
Hat er Recht ? Wann ist es denn Wartung und wann Garantiereperatur ?
2 Antworten
Ist dieser Fehler nur bei der augenblicklichen Kälte aufgetreten? Dann liegt es am Fett in der Nabe = Wartung. Wenn dieser Fehler auch bei wärmeren Temperaturen auftritt ist es Herstellerfehler.
In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf gibt es die Gewährleistung/Sachmängelhaftung. In dieser Zeit muss der Händler die Sache in Ordnung bringen. Im ersten halben Jahr muss andernfalls der Händler beweisen, dass die Sache beim Kauf in Ordnung war. In den folgenden eineinhalb Jahren musst Du im Zweifel beweisen, dass die Sache beim Kauf nicht in Ordnung war.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung hinausgeht. Die Garantie gibt in der Regel der Hersteller. Der legt auch die Spielregeln fest, wie lange, wofür und unter welchen Bedingungen Garantieleistungen ausgeführt werden.
Bei einem Fahrrad, das über zwei Jahre alt ist und wo der Hersteller keine weitere Garantie übernimmt, geht es um ganz normale Wartung/Reparatur, die der Händler natürlich in Rechnung stellt.
Übrigens schreibt sich die Nabenschaltung ohne "r" ...