Extrasystolie Ausschlussgrund Polizei?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einzelfallentscheidung. Kommt auf die Wiederholung und die Ursache an und wie es unter Belastung ist.

Gruß S.


rubikscube90 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 07:50

Aber es wäre kein Ausschlussgrund, wenn ich es bei der kardiologischen Untersuchung noch hätte?

Der Kardiologe muss auch einen Ultraschall vom Herz machen. Wenn er bestätigt, dass da alles passt und ich keine Herzkrankheit hab, müsste es doch passen oder?

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Sirius66  21.07.2020, 10:05
@rubikscube90

Generell ja, der Polizeiarzt kann aber immernoch anderer Meinung sein.

Der Arzt "draußen" urteilt nach WHO. Der Polizeiarzt nach PDV300. Was für WHO eine Bagatelle ist, kann nach PDV worst case sein.

Glaub ich aber bei Extrasystolen nicht, solange sie physiologisch sind.

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rubikscube90 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 10:40
@Sirius66

Ok...hab da halt echt ein bisschen Angst jetzt. Hab bislang soweit geschafft im Auswahlverfahren....

Aber wäre ich dann untauglich, wenn ich diese Extrasystolen beim Belastungs EKG immer noch hätte?

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Sirius66  21.07.2020, 12:06
@rubikscube90

Du musst abwarten. Was wir hier alle glauben, wissen, meinen .... Da können 2 Ärzte eines medizinischen Dienstes unterschiedlicher Meinung sein.

Wenn du pdu sein solltest, legst du Widerspruch ein. Dann guckt sich das ein anderer nochmal an.

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rubikscube90 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 12:23
@Sirius66

Ok, danke für den Tipp:)

dann warten wir mal ab....

vielleicht hilfts, dass ich die G26 bestanden hab und atemschutztauglich bin

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rubikscube90 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 19:53

Gibt ein kleines Update :)

beim Ultraschall war nichts auffällig.

beim Langzeit EKG waren von ca 99.000 Schlägen ca 2700 Extrasystolen.

beim Belastungs EKG hatte ich keine einzige

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Sirius66  04.08.2020, 20:26
@rubikscube90

Dann hast du's geschafft, würde ich sagen! Oder war das Probe beim Kardiologen?

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rubikscube90 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 21:15
@Sirius66

War jetzt beim Kardiologen. Der schreibt mir noch einen Brief, den ich dann zum PÄD schicken muss

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Es kommt - wie immer - darauf an. Jeder Mensch hat Extraschläge. Die Frage, die über die Tauglichkeit entscheidet, ist: Wie viele Extraschläge es sind pro Zeiteinheit, und ob die Extraschläge bei Belastung verschwinden. Für die Anzahl der Extraschläge im Ruhepuls gibt es eine Grenze, bei deren Überschreitung man untauglich ist. Wo die Grenze ist, weiß ich allerdings nicht. Untauglich ist man auch, wenn die Extraschläge im Belastungs-EKG immer noch aufgezeichnet werden.