Retentionsphase Ausschlussgrund bei der Polizei?
Guten Tag, ich habe meine aktive kieferorthopädische Behandlung erfolgreich beendet und nun bin ich etwa für 1 Jahr in der Retentionsphase, meine Frage ist, ob die Retentionsphase ein Ausschlussgrund bei der Polizei ist.
3 Antworten
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Meines Wissens müssen die Behandlung nicht nur abgeschlossen sein, sondern eine etwaige Rekonvaleszenzphase auch. Das heißt, du musst, um PD-tauglich zu sein, voll belastbar sein.
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Sie muss nur abgeschlossen sein. Bescheinigt dein Kieferorthopäde dir, dass seine Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, besteht diesbezüglich kein Hinderungsgrund. Einen Retainer, der ja meist über Jahre bis Jahrzehnte drin bleibt, ist kein Problem.
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Weißt du auch ob eine Zahnspange die man nachts rein macht zur Stabilisierung ein Ausschlussgrund ist?
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Das würde ja bedeuten die kieferorthopädische Behandlung ist nicht abgeschlossen. Aber du kannst dich trotzdem bewerben. Wenn du das Auswahlverfahren bestehst, ist die polizeiärztlichen Untersuchung die letzte Hürde. Erst dann muss die kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen sein. Wenn du bis dahin kommst, kannst du dir zum geforderten Zeitpunkt bescheinigen lassen, dass die Behandlung abgeschlossen ist. Kannst es ja dem Arzt erklären, dass du die Behandlung abbrichst wegen der Einstellung, sie aber fortführst, falls es nicht klappt. Du kannst deine lose Spange, die du ja bereits besitzt, auch nachts reintun. Nur halt nicht mehr zum Kieferorthopäden zur Behandlung gehen.
Für den Polizeiarzt ist einzig und allein die Bescheinigung (abgeschlossen) ausschlaggebend.
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Dann müsste man ja aber die kompletten Kosten selber tragen, welche sonst die Krankenkasse übernommen hätte, oder?
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Wenn du nur den Draht hast, macht es nichts. Wird noch eine flexible Nachtschiene genutzt, ist die Behandlung NICHT abgeschlossen und du bist pdu.
Gruß S.
Bei Kieferortophädischen Behandlungen geht es dem Staat doch nicht um Belastbarkeit sondern darum Geld zu sparen weil bei einem Beamten eben durch den Staat Teile der Kosten zu tragen wären.