Ex weigert sich Sachen abzuholen?
Hi
Habe meine Ex rausgeschmissen nachdem sie mich zum gefühlt 100. Mal betrogen hat.
Wir hatten 2 Kellerräume und einer davon ist noch fast voll mit ihren Sachen, allerdings weigert sie sich diese Sachen zu holen bzw ignoriert mich. Sie hat die Wohnung auch hinterlassen wie ein Schweinestall. Ich darf alles neu tapezieren und streichen. Darüber sehe ich mittlerweile hinweg aber ich sehe es nicht ein, ihren Müll weg zu schaffen. Was soll ich damit tun? Sind größtenteils Klamotten von ihr und ihrer Tochter oder Deko Kram und ein Kleiderschrank.
8 Antworten
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Nach § 688 ff BGB hast du eine Aufbewahrungspflicht der Sachen. Aber du kannst nach § 696 BGB verlangen, dass der Eigentümer die Sachen wieder zurücknimmt.
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Es gibt glaube ich ein Gesetz welches besagt, dass man Dinge anderer Leute x Jahre aufbewahren muß. Hatte mich vor Jahren mal erkundigt, als ein Nachbar sein von mir angenommenes Paket nicht abholte und ich es nicht auf meine Kosten zurück schicken wollte.
Verbrennen, wegwerfen ohne die Zustimmung des Eigentümers kann rechtliche Folgen für Dich haben.
Ob Du ihr ein schriftl. Ultimatum stellen kannst mit Androhung von "sonst stelle ich es an die Straße und rufe die Müllabfuhr" kann ich nicht sagen. Oder bring den Kram zu ihren Eltern.
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2 Aufforderungen schreiben. Eine mit einer Frist von 7 Tagen ab Zustellung bei ihr. Mit einen von dir festgelegten Zeitraum ( Datum, Uhrzeit ) . Die Uhrzeit sollte zwischen 10 Uhr und 18 Uhr liegen.
Schreib den Hinweis, dass es nach versäumen des Termins nur noch einen weiteren Termin gibt. Du beim versäumen des zweiten Termins die Sachen entsorgst.
Meldet sie sich nicht auf den ersten Termin, so gibst du ihr einen neuen Termin. Diesmal mit einer Frist von 3 Tagen ab Zustellung deines Schreiben. Wieder zwischen 10 Uhr und 18 Uhr. Wieder mit dem Hinweis, dass bei Nicht-Erscheinen die Sachen entsorgt oder gespendet werden.
Beide Schreiben sollten von einem Zeugen ( einer Person der du vertraust ) für den Inhalt und die Zustellung ( oder die Absendung ) unterschrieben werden. Das du was in der Hand hast.
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Darf der Fragesteller dir Dinge denn überhaupt wegwerfen/spenden, auch nach versäumte Aufforderung?
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Weiß ich nicht genau. Aber er muss sie ganz sicher nicht ewig aufbewahren. Er braucht keinen gerichtlichen Titel für die Entsorgung.
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Da Du wohl endgültig einen Schlussstrich unter die Geschichte ziehen möchtest, würde ich an Deiner Stelle so handeln:
Ich würde einen Transporter für kleines Geld mieten, die ganzen Sachen da rein packen und alles an ihre neue Anschrift fahren und dort abladen. Am besten natürlich mit ein oder zwei Zeugen.
Das kostet Dich zwar noch mal etwas Geld. Danach kannst Du aber endgültig damit abschließen.
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ich kann mir das nicht leisten. ich habe schulden aber muss gleichzeitig sparen weil ich bald nach hamburg ziehe.
Ich danke dir aber für die nette Antwort und dein Ratschlag :D
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Polizei anrufen ganz einfach!
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ja ich wollte grad sagen... was soll die polizei denn machen
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Doch ich bin mir sicher das es dafür ein gesetzt gibt. Wenn jemand nicht aus seiner gemeinsam Wohnung raus will 100% gibts da irgendwas
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fast richtig, nur dass die Sachen dennoch augehoben werden müssen. Allerdings kann er sie dann auf Kosten der Ex einlagern lassen