Europäische Integrationsmodelle (Bundesstaat / Staatenbund / Differenzierte Integration / Regionen)?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine relativ kurze Erklärung der verschiedenen Modelle findest du z. B. hier, eine ausführlichere z. B. hier.

  • Modell „Europäischer Bundesstaat“: Also z. B. als "Vereinigte Staaten von Europa". Dazu muss zunächst als Grundlage eine europäische Verfassung beschlossen werden. Das Europäische Parlament (EP) beschließt Gesetze, die unmittelbar für alle Bürger Europas gelten. Das letzte Wort haben hier also nicht die Mitgliedsstaaten, sondern das EP. Es gibt eine europäische Regierung, die dafür sorgt, das die europäischen Gesetze umgesetzt und eingehalten werden. Und es gibt einen europäischen Präsidenten und einen europäischen Regierungschef (das was für Deutschland der Bundeskanzler ist). Die Wahl und Kompetenzen des Präsidenten und des Regierungschefs werden in der Verfassung geregelt.
  • Modell „Staatenbund“: Das ist das, was wir jetzt haben. Der Hauptunterschied zum Modell Bundesstaat besteht darin, dass bei EU-Gesetzen die Mitgliedsstaaten das letzte Wort haben, nicht das EP.
  • Modell „Europa der Regionen“: Hier wird zusätzlich zur europäischen und zur nationalen Ebene noch eine Ebene der Regionen geschaffen. Die Regionen können über Angelegenheiten, die sie betreffen, mitentscheiden. Das Modell kann zusätzlich zu den andern beiden Modellen verwirklicht werden.
  • Modell „Differenzierte Integration“, mit den Varianten (1) „Europa der zwei Geschwindigkeiten“, (2) "Staatliche Sonderwege" und (3) „Variablen Geometrie“. Bei (1) erreichen einige Mitgliedsstaaten die gewünschte Integration schneller als andere. Bei (2) machen einige Mitgliedsstaaten bei bestimmten gemeinsamen Vorhaben nicht mit. Und bei (3) arbeiten Mitgliedsstaaten in unterschiedlichen Gruppen enger zusammen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidaktisches Studium, Bundestagskandidatur, NGO