Muss ich meine Unterkunft im Studentenwohnheim als Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden?
Also wenn man an Wochenenden, Feiertagen und während der Vorlesungsfreien Zeit bei den Eltern ist und in der restlichen Zeit im Studentenwohnheim?
5 Antworten
Wo dein "Lebensmittelpunkt" ist, wäre dein Erstwohnsitz. Der andere Ort Zweitwohnsitz. Manche Städte machen aber gerne auch mal Druck, wenn du dort wohnst und nur als Zweitwohnsitz anmelden willst. Probieren kannst du das aber.
Die Kommune will dich als Erst Wohnsitz - logisch wohl für Studierende !
Denn danach gibt es Gelder aus der Bundeskasse !
Dein Erstwohnsitz ist und bleibt der Wohnsitz bei deinen Eltern. Anders wäre es nur, wenn es keinen Familienwohnsitz mehr gäbe. Die "Studentenbude" ist nur ein Zweitwohnsitz.
Der Erstwohnsitz ist der, den du für deinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hältst.
Also könnte das reintheoretisch bei meinen Eltern sein und nicht das Studentenwohnheim?
Es müsste der Erstwohnsitz sein, meines Wissens.
Musst mal schauen, wie man die Fahrten steuerlich absetzen kann ;)