Erste gemeinsame Wohnung was kommt auf uns zu?

1 Antwort

Hallo,

den Internetvertrag könnt ihr abschließen, sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist, damit alles glatt geht. Der Vertragsbeginn sollte natürlich mit dem Beginn des Mietvertrages übereinstimmen bzw. mit dem Termin, ab dem ihr das Internet benötigt. Zu beachten ist, dass ggf. ein Techniker vorbeikommen muss und sich der Anschluss dann, je nach verfügbaren Terminen, um wenige Tage verzögern kann.

Mit Gasanbietern muss man sich in Mietwohnungen in der Regel nicht auseinandersetzen, da dies meist der Vermieter übernimmt.

Strom kannst du von Anfang an nutzen, auch ohne einen gesonderten Vertrag abgeschlossen zu haben. Allerdings wirst du dann automatisch Kunde der Grundversorgung und zahlst in der Regel mehr als mit einem Stromtarif. Auch da sollte man sich also zeitnah nach Einzug darum kümmern, einen Vertrag bei einem Energielieferanten der Wahl abzuschließen.

Eine Hausratversicherung empfehle ich. Ebenso rate ich zu einer Privathaftpflichtversicherung, falls ihr die Mietsache mal beschädigt (Leitung angebohrt, Wasserschaden durch Waschmaschine etc.) und weil sie auch allgemein sinnvoll ist. Zu beachten ist hier allerdings, dass nicht alle Schäden an der Wohnung übernommen werden. Oft bedürfen Glasschäden zum Beispiel einer Zusatzversicherung oder Schäden, die auf übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind, werden nicht bezahlt. Informiert euch dazu gut bei der entsprechenden Versicherung.