erlischt mein Recht auf Bafög nach einer Berufsausbildung?

1 Antwort

Hallo,

nach einer Berufsausbildung hast du grundsätzlich Anspruch auf BAföG, auch wenn du vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Die Regelung, dass man erst arbeiten muss, betrifft nur den Fall, wenn du BAföG für ein zweites Studium beantragen möchtest. Da du nach deinem Abitur nun ein Erststudium aufnehmen möchtest, solltest du förderfähig sein. Es kann jedoch spezielle Regelungen geben, also erkundige dich am besten bei deinem zuständigen BAföG-Amt.

Beste Grüße!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Durch meinen akademischen Hintergrund (BA, MA, bald Dr.)