Erhöhte Hundesteuer für Nicht-Listenhund?
Ich bekomme bald einen Hund. Dieser ist in Baden Württemberg KEIN Listenhund, jedoch in manchen anderen Bundesländern. Ist es möglich, dass die Stadt dennoch erhöhte Hundesteuer verlangt? Oder können Sie dies erst, wenn mein Hund negativ auffällt?
2 Antworten
Du musst nur dann eine erhöhte Hundesteuer zahlen wenn dein Hund nach einem Vorfall als gefährlich eingestuft wird. Die Regelungen, Listenhunde betreffend, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland stark. In Niedersachsen muss z.B. "nur" erhöhte Hundesteuer gezahlt werden und Rasselisten, die die Haltung bestimmter Rassen verbieten existieren nicht, in Bayern muss man für die Haltung einiger Hunderassen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Wenn die Rasse in DEINEM Bundesland kein Listenhund ist dann musst du dafür auch nur „normale“ Hundesteuer zahlen. Was andere machen spielt da keine Rolle. Es gilt dein Bundesland und die Gebühren deiner Stadt/Gemeinde
Hab ich zumindest noch nie gehört. Ich kenne es nur dass das Bundesland die Einteilung macht in „Normalhund“ und „Listenhund Kat1“ und „Listenhund Kat2“ und dann gibt jede Gemeinde ihre „Preise“ dazu aus bzw untersagt eben die Haltung/Anmeldung Kat2 oder verlangt einen Wesenstest bei Kat1.
Also können Städte/Gemeinden keine "Sonderregeln" festlegen, wenn sie persönlich z.B. die Rasse als gefährlich einschätzen?