American Bully kein listenhund?
Hallo,
habe mir einen American Bully geholt mit dem Wissen, dass es ein Listenhund sein soll. Wir wohnen in Baden Württemberg. Die Ortspolizei konnte mir leider keine vernünftige Antwort geben, meinten nur es sei in Bearbeitung, schon bevor ich ihn geholt habe. Ich war darauf eingestellt, eine erhöhte Steuer zu zahlen & den Wesenstest zu machen usw. als ich meinen Hund angemeldet habe, vor Ort beim Rathaus, hab ich gesgat möchte meinen American Bully anmelden, ohne Probleme hat die Frau die dafür zuständig war, mir mein Anmeldeschein ausgefüllt (es steht auch drin American bully) und meinte, es psst alles, die Steuer kostet 66€? Kann es sein das meine Gemeinde sich vertan hat oder sie diese Rasse nicht dazu zählen?
ich würde außerdem niemals mit der Rasse lügen, mit dem Risiko, dass mein Hund beschlagnahmt wird? Was meint ihr soll ich nochmal hin und nachfragen oder es dabei belassen, weil eigentlich wäre es ja dann nicht meine Schuld?
danke
liebe Grüße
6 Antworten
Hallo ich habe nur das erhalten auf meine Frage wegen Listenhund.
Da es sich bei der nicht offiziell anerkannten RasseAmerican Bully um eine Kreuzung aus der Rasse American Staffordshire Terrier und eines anderen Hundes/einer anderen Rasse handelt, kann nicht pauschal gesagt werden, ob ein American Bully als Kampfhund gilt.
Dies kommt auf den jeweiligen einzelnen Hund an bzw. darauf, wie hoch der prozentuale Anteil der Rasse American Staffordshire Terrier der Kreuzung ist.
Aufgrund dessen wird zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei einem American Bully um einen Kampfhund im Sinne der PolVOgH (Kreuzung eines American Staffordshire Terriers) handelt, wodurch die Regelungen dieser in vollem Umfang gelten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Hund kein Kampfhund im Sinne der PolVOgH ist, haben Sie uns diesdurch einen Gentest nachzuweisen. Diesen könnten Sie durch eine Blutuntersuchung beim Tierarzt durchführen lassen.
Wir bitten Sie daher, sich unverzüglich und unaufgefordert nach dem Kauf Ihres Hundes mit uns in Verbindung zu setzen und Unterlagen zu Ihrem Hund einzureichen (Bild, Abstammungsnachweis, Heimtierausweis, ggfs. Gentest etc.).
Guten Morgen,
ich kann dich diesbezüglich beruhigen, denn bei uns in Baden-Württemberg ist der "American Bully" (ganz gleich welche Art!) NICHT auf der Liste und wird als "ganz normaler Hund" geführt, deswegen auch die normale bzw. übliche Hundesteuer und die ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Du brauchst dir diesbezüglich also keinen Kopf zu machen, denn Du hast alles richtig gemacht.
MfG René
Bei uns in Bayern ist die Haltung dieser Rasse verboten. In anderen Bundesländern beträgt die Steuer mehrere hunderte von Euro, weiß allerdings nicht wie es in Baden-Württemberg geregelt ist. Infos kannst du auch selber in Internet recherchieren. Wenn du meinst dass sich die Dame vertan hat, geh zur Gemeinde und frag nochmals nach.
Wie hoch genau die Hundesteuer ist das ist von Kommune zu Kommune verschieden, aber "mehrere hundert Euros" kostet die Steuer schon mal gar nicht, ich zahle für meinen XL Bully lediglich 67€ Steuern/Jahr und das wars, da der "American Bully" in BW KEIN LISTENHUND ist wird auch nur die "normale Hundesteuer" kassiert.
MfG René
Hallo,
Die Hundesteuer geht meist nicht nach Rasse, zumindest nicht in den meisten Bundesländern. In manchen zahlt man leider für sog Listenhunde mindestens das doppelte für einer der Rassen. In meinem Bundesland zählen nur Pitbull und Stafford als Listi, der rest ist frei!
Wenn du ganz sicher sein willst, geh nochmal hin und lass es dir schriftlich bestätigen.
Das heißt, wenn wir vor 2013 hätten(da war es ja noch keine eigene Rasse), wäre es eine Kreuzung?
Was interessiert dich, was vor 7 Jahren war :)
wir leben im jetzt... besteh nicht drauf, dass es ein listenhund ist, erspart dir sehr viel mühe und geld
Nein der "American Bully" läuft NICHT unter "Kreuzungen" in Baden-Württemberg, er wird einfach nicht mit aufgelistet und ist somit auch KEIN Listenhund!!!
MfG René
Danke für deine Antwort. Würde er den nicht unter Kreuzungen laufen?