Erbe Nachlass?

4 Antworten

Eigentümerin ist meine Mutter. Wer im Grundbuch steht weiß ich nicht

Das widerspricht sich. Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist auch tatsächlich Eigentümer.

Mutti verkauft Haus. Kurz danach stirbt Vati. Mutti hat das Geld vom Haus. Testament soll wohl vorhanden sein. Ob es so ist weiß ich nicht. Wer erbt was?

Die Erbfolge nach dem Vater richtet sich in der Regel nach dem Testament. Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge. War die Mutter alleinige Eigentümerin des Hauses, dann steht ihr auch der Kaufpreis alleine zu. Er fällt also nicht in den Nachlass des Vaters. Gerade das ist aber die Kernfrage: War die Mutter wirklich Alleineigentümerin oder hat sie das Haus beispielsweise auch im Namen des Vaters mit einer Vollmacht verkauft? Wenn man das weiter recherchieren möchte, kann man beim Grundbuchamt um Auskunft bitten. Hier besteht auch das erforderliche berechtigte Interesse, da Erbansprüche geprüft werden sollen.


hilflos99  02.09.2024, 08:50

man kann ein Haus nicht im Namen eines anderen verkaufen, wenn dann nur mit max 4 Wochen alter Vollmacht

Ronox  02.09.2024, 10:45
@hilflos99

Im Namen eines anderen verkaufen bedeutet in Vollmacht verkaufen. Du widersprichst dir also selbst. Eine Vollmacht darf auch nicht nur maximal 4 Wochen alt sein. Dafür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage.

Was im Grundbuch steht, kann ich dir erklären: Deine Mutter kann nichts verkaufen, das ihr nicht gehört. Ihr hat das Haus also schon immer vollständig gehört. Alternative wäre nur, dass dein Vater auch im Pflegeheim noch fähig war, einen Vertrag zu unterschreiben oder jemanden dazu zu bevollmächtigen.

Aus dem Erbe des Vaters haben die Kinder Pflichtteilsansprüche. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Cash. Vollkommen unabhängig davon, aus was das Erbe besteht.

Wenn laut Testament die Mutter alles erbt und wenn die Gefahr besteht, dass die Mutter nochmal heiratet, alles dem Tierschutzverein vermacht oder weitere Kinder bekommt oder adoptiert, ist der Pflichtteil eine Überlegung.

Aber die Kinder sind bei der Testamentseröffnung dabei. Wenn es keine gibt, gibt es kein Testament und dann erhalten die Kinder den gesetzlichen Erbteil.


YvonneEnrico 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 13:55

In dem Fall das mein Vater nicht mehr zurechnungsfähig ist( das war er nicht, Parkinson und Demenz) hatte sie alle Befugnisse. Auch das Haus zu verkaufen . Es gab ja ein Handels Vollmacht und Patientenverfügung. 🫣 Ich glaub um nen Anwalt Werd ich nicht drum Rum kommen. Ich weiß halt nur soviel....wenn sie das Testament nicht einreicht macht sie sich strafbar. Unterschlagung von Dokumenten. Und das kann im äußersten fall dazu führen daß sie als nicht erbfähig ( oder so ähnlich) gilt. Da unser Verhältnis aktuell nicht so berauschend ist wollte ich halt nicht das Feuer noch mehr angachen. Aber irgendwie muss man ja auch zu seinem Recht kommen. So böse es klingt. Ist aber so böse nicht gemeint.🫣

Testament soll wohl vorhanden sein -

oder es wurde aus Versehen mit dem Haus verkauft, da man es nicht gefunden hatte oder der Vater hatte es vernichtet oder es existierte noch nie.

Das sind die Möglichkeiten bei einem Testament im Nachttisch.

War es bei Gericht hinterlegt oder wurde abgegeben - beantwortet dir die Frage das zuständige Nachlassgericht und du bekommst irgendwann das eröffnete Testament.

Wenn es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge: deine Mutter die Hälfte und die andere Hälfte teilen sich die leiblichen und adoptierten Kinder des Vaters. Was nun zum Nachlass des Vaters zählt , müssen die Erben klären.

Wer was erbt, ergibt sich n diesem Fall aus dem Testament. Der-/Diejenige, der/die das Testament hat, muss es beim Nachlassgericht einreichen. Frag einfach Deine Mutter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

YvonneEnrico 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:38

Die Frage wurde falsch verstanden. Zählt das Geld des hausverkauft mit in die Erbmasse. So ist es glaube ich verständlicher. Sry.

Schubert610  01.09.2024, 12:50
@YvonneEnrico

wenn das Haus ganz allein deiner Mutter gehört hat, dann kann dir dein Vater davon nichts vererben

YvonneEnrico 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:54
@Schubert610

Aber ist es nicht ein Unterschied zwischen Käufer oder und im Grundbuch eingetragener? Wenn beide im Grundbuch stehen und keine Gütertrennung haben? Das ist ja das was ich so verwirrend finde

Schubert610  01.09.2024, 12:59
@YvonneEnrico

das wissen wir hier nicht, und du ja auch nicht, daher kann man da nichts zu sagen, das mußt du deine Mutter fragen, und wenn dein Vater ein Testament hinterlassen hat, dann wird da bestimmt auch etwas vom Hausanteil stehen wenn es den gibt.

GGImmo  01.09.2024, 14:28
@YvonneEnrico

Wenn das Testament nicht bei Gericht hinterlegt wurde, dann kann es sein, dass es auch verschwindet. Ich empfehle Dir dringend, einen Fachanwalt zu konsultieren. Wenn Du das Geld dafür nicht hast, solltest Du beim zuständigen Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft beantragen