Entzug der Fahrerlaubnis ohne Grund?

7 Antworten

ich solle 1000€ Strafe bezahlen

Das ist keine Strafe, sondern ein Zwangsgeld. Dieses müsste vorher angedroht worden sein Die Androhung dient dazu, dich zu "ermuntern", die geforderte Handlung (hier die Abgabe des Führerscheins) durchzuführen. Da du den Führerschein aber nicht fristgerecht abgegeben hast, wird das Zwangsgeld nun fällig und gleichzeitig wrd eine weiteres, höheres Zwangsgeld angedroht.

Nun frage ich mich, ist sowas rechtskräftig?

Eine Zwangsgeldandrohung und anschließende Forderung des Zwangsgeldes ist eine übliche behördliche Maßnahme, um den Pflichtigen (dich) zum Handeln zu bewegen.

In dem Brief steht kein Grund warum ich meinen Führerschein abgeben soll

Es wird auf die "o.g. Angelegenheit" verwiesen. Da muss also irgendwo in dem von dir übermalten Bereich ein entsprechender Hinweis stehen. Vielleicht ein Aktenzeichen o.ä.

Jedoch wurde ich in der Zwischenzeit mehrmals von der Polizei kontrolliert

Wenn du den Führerschein bei einer Kontrolle im Original vorlegst, wird nicht immer zusätzlich noch eine Fahndungsabfrage gemacht. Daher fällt das bei einer Kontrolle nicht unbedingt immer auf.

da ich am 20.12.2023 überhaupt kein Fahrzeug bewegt habe

Musst du auch nicht. Du solltest bis zu diesem Tag nur den Führerschein abgeben. Das Ereignisdatum, das der Entziehung der Fahrerlaubnis zugrunde liegt, muss deutlich davor gelegen haben.

Das Schreiben wirkt auf mich erstmal durchaus plausibel. Es gilt nun in Erfahrung zu bringen, was die "o.g. Angelegenheit" ist und warum du bisher keine Kenntnis davon hast.

Falls du Zweifel an dem Schreiben hast, könntest du schon mal überprüfen, ob die genannten Führerscheinklassen und das Ausstellungs-/Erteilungsdatum mit deinem Führerschein übereinstimmen. Außerdem lässt sich bestimmt die IBAN, auf die du überweisen sollst, auf der entsprechenden Behörden-Internetseite überprüfen.

Morgen könntest du bei der Stelle, die das Schreiben verfasst hat, mal versuchen nachzufragen, was der Hintergrund dafür ist.

Das Schreiben ist authentisch, in sich stimmig und inhaltlich völlig korrekt. Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, darüber hast du mindestens - inklusive der Zwangsgeldandrohung - 3 Briefe der Behörde erhalten, die du allesamt ignoriert hast.

Jetzt geht es ans Eingemachte, und jetzt fragst du, ob da noch ein Rechtsmittel möglich ist. Gegen das Zwangsgeld samt Auslagen kannst du noch, der Entzug selbst ist schon lange rechtskräftig und vollstreckbar. Vollstreckbar! Nicht nur Gerichtsvollzieher wird dir die 1.000 € wegnehmen, sondern die Polizei auch deinen Führerschein, wenn du ihn jetzt nicht sofort ablieferst.

Und wenn du selbst morgen zur Behörde gehst, wird man dir sicher gleich noch das Schreiben mit dem Entzug in die Hand drücken, damit du weißt, dass in einer Behörde niemals etwas grundlos geschieht.

Ich will dir keinesfalls irgendetwas vorwerfen, aber dass du seither mehrfach kontrolliert wurdest, ohne dass die Polizei irgendetwas gesagt hat, ist zumindest wenig glaubwürdig. Ich gehe davon aus, dass der Führerschein schon längst zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Denn dass man dich noch 5 Monate fahren lässt, ist ausgeschlossen. Der Führerschein ist im Falle des Entzuges sofort abzugeben. Das gilt auch dann, wenn du Widerspruch eingelegt hättest.

Jeder Polizist hätte den Führerschein also umgehend beschlagnahmt.

Was kannst du jetzt noch tun?

Wenn du wirklich keine Kenntnis von alledem hattest, kannst du Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das macht aber nur Sinn, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du es nicht wusstest und auch nicht wissen konntest. Die Behörde schickt solche Briefe per Einschreiben und weiß daher auch, ob sie ankamen.

Im Zweifel, und das klang hier auch schon an, solltest du einen Anwalt einschalten. Der kann dir vielleicht zumindest dein Geld retten.


Arian583 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 18:05

Ich wurde wirklich vor circa 3 Wochen kontrolliert, weil ich das Telefon während der Fahrt benutzt habe. Das Schreiben mit dem Bußgeld ist auch vorhanden. Genau aus diesem Grund stelle ich mir ja diese Fragen. Warum wurde der Führerschein nicht direkt eingezogen? Warum durfte ich weiterfahren?

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Knochi1972  02.06.2024, 20:50
@Arian583

Eben waren es noch 2 Wochen...

Wie auch immer: Ich kann deine Frage nicht beantworten.

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Das sind immer so Geschichten, bei denen viel mehr vorgefallen ist, als wir wissen.

Konsultiere einen Anwalt.

Das klingt stark nach nach einem gefälschten Brief und du sollst Schnell Geld auf irgendein Konto überweisen. Könnte eine neue Masche sein.

In der Regel hat sowas feste Fristen und wenn da in dem Brief „in 3 Tagen“ steht wirkt das sehr unrealistisch. Wäre vorsichtig


Arian583 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 03:15

Ja nur wundere ich mich weil dort genau drin steht wann ich meinen Führerschein bekommen habe und welche Führerscheinklassen ich habe. Das kann man ja nicht einfach so herausfinden.

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naitram22  02.06.2024, 03:35
@Arian583

Auf dem Brief steht doch sicher irgendeine Teleofnnummer als Kontakt oder Behörde, würde mal dort anrufen und nachfragen.

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Wieso wurdest du schon mehrfach von der Polizei kontrolliert? Anderen passiert das in 20 Jahren höchstens ein Mal?

Dein Führerschein wird grundsätzlich nicht zur Fahndung ausgeschrieben, weshalb die Beamten vor Ort das nicht wissen konnten.

Ich würde mal sagen, dass du in der Probezeit auffällig geworden bist und deine Post nicht geöffnet/bearbeitet hast.


Arian583 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 18:11

Junger Fahrer, teures Auto muss trotzdem immer Drogen oder alkohotest machen, obwohl ich noch nie etwas mit Drogen zutun hatte. Ist bei uns in der Stadt nunmal ganz schlimm

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Still  03.06.2024, 06:10
@Arian583
muss trotzdem immer Drogen oder alkohotest machen

Nein, kann ist das Wort, denn Test bedeutet freiwillig! Du kannst auch nein sagen und dann haben die Beamten die A#karte, ob sie weitere Massnahmen treffen, obwohl als Indiz nur jung und dickes Auto gegeben sind.

Trotzdem gibst du jetzt den Führerschein ab, auch wenn du uns weiss machen willst, dass es dafür keinen Vorfall gab. Ja, nee, is klar!

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