Entzug der Fahrerlaubnis ohne Grund?
Moin, ich habe folgendes Problem undzwar. Habe ich einen Brief bekommen von der Führerscheinstelle, wo drin steht ich hätte seid 6 Monaten meinen Führerschein abgeben müssen, was ich jedoch nicht tat weil ich es nicht wusste und mir auch nicht bekannt ist das ich etwas verbrochen habe.
Nun steht in diesem Brief ich solle 1000€ Strafe bezahlen und meinen Führerschein abgeben, wenn ich das nicht innerhalb von 3 Tagen mache wird die Strafe auf insgesamt 3000€ erhöht. Nun frage ich mich, ist sowas rechtskräftig? In dem Brief steht kein Grund warum ich meinen Führerschein abgeben soll, lediglich das ich ihm am 20.12.2023 abgeben hätte sollen. Jedoch wurde ich in der Zwischenzeit mehrmals von der Polizei kontrolliert (mit Führerschein Kontrolle, Ausweis usw) und die haben mir meinen Führerschein auch nicht abgenommen oder mit gesagt das ich das 6 Monaten keine Fahrerlaubnis habe. Das letzte mal wurde ich vor circa 2 Wochen kontrolliert.
Ich wollte nur mal wissen ob das so überhaupt stimmen kann, da ich am 20.12.2023 überhaupt kein Fahrzeug bewegt habe. Selbstverständlich werde ich Montag zum Anwalt gehen, nur wollte ich mich vorher einfach mal informieren.
10 Antworten
ich solle 1000€ Strafe bezahlen
Das ist keine Strafe, sondern ein Zwangsgeld. Dieses müsste vorher angedroht worden sein Die Androhung dient dazu, dich zu "ermuntern", die geforderte Handlung (hier die Abgabe des Führerscheins) durchzuführen. Da du den Führerschein aber nicht fristgerecht abgegeben hast, wird das Zwangsgeld nun fällig und gleichzeitig wrd eine weiteres, höheres Zwangsgeld angedroht.
Nun frage ich mich, ist sowas rechtskräftig?
Eine Zwangsgeldandrohung und anschließende Forderung des Zwangsgeldes ist eine übliche behördliche Maßnahme, um den Pflichtigen (dich) zum Handeln zu bewegen.
In dem Brief steht kein Grund warum ich meinen Führerschein abgeben soll
Es wird auf die "o.g. Angelegenheit" verwiesen. Da muss also irgendwo in dem von dir übermalten Bereich ein entsprechender Hinweis stehen. Vielleicht ein Aktenzeichen o.ä.
Jedoch wurde ich in der Zwischenzeit mehrmals von der Polizei kontrolliert
Wenn du den Führerschein bei einer Kontrolle im Original vorlegst, wird nicht immer zusätzlich noch eine Fahndungsabfrage gemacht. Daher fällt das bei einer Kontrolle nicht unbedingt immer auf.
da ich am 20.12.2023 überhaupt kein Fahrzeug bewegt habe
Musst du auch nicht. Du solltest bis zu diesem Tag nur den Führerschein abgeben. Das Ereignisdatum, das der Entziehung der Fahrerlaubnis zugrunde liegt, muss deutlich davor gelegen haben.
Das Schreiben wirkt auf mich erstmal durchaus plausibel. Es gilt nun in Erfahrung zu bringen, was die "o.g. Angelegenheit" ist und warum du bisher keine Kenntnis davon hast.
Falls du Zweifel an dem Schreiben hast, könntest du schon mal überprüfen, ob die genannten Führerscheinklassen und das Ausstellungs-/Erteilungsdatum mit deinem Führerschein übereinstimmen. Außerdem lässt sich bestimmt die IBAN, auf die du überweisen sollst, auf der entsprechenden Behörden-Internetseite überprüfen.
Morgen könntest du bei der Stelle, die das Schreiben verfasst hat, mal versuchen nachzufragen, was der Hintergrund dafür ist.
Das Schreiben ist authentisch, in sich stimmig und inhaltlich völlig korrekt. Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, darüber hast du mindestens - inklusive der Zwangsgeldandrohung - 3 Briefe der Behörde erhalten, die du allesamt ignoriert hast.
Jetzt geht es ans Eingemachte, und jetzt fragst du, ob da noch ein Rechtsmittel möglich ist. Gegen das Zwangsgeld samt Auslagen kannst du noch, der Entzug selbst ist schon lange rechtskräftig und vollstreckbar. Vollstreckbar! Nicht nur Gerichtsvollzieher wird dir die 1.000 € wegnehmen, sondern die Polizei auch deinen Führerschein, wenn du ihn jetzt nicht sofort ablieferst.
Und wenn du selbst morgen zur Behörde gehst, wird man dir sicher gleich noch das Schreiben mit dem Entzug in die Hand drücken, damit du weißt, dass in einer Behörde niemals etwas grundlos geschieht.
Ich will dir keinesfalls irgendetwas vorwerfen, aber dass du seither mehrfach kontrolliert wurdest, ohne dass die Polizei irgendetwas gesagt hat, ist zumindest wenig glaubwürdig. Ich gehe davon aus, dass der Führerschein schon längst zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Denn dass man dich noch 5 Monate fahren lässt, ist ausgeschlossen. Der Führerschein ist im Falle des Entzuges sofort abzugeben. Das gilt auch dann, wenn du Widerspruch eingelegt hättest.
Jeder Polizist hätte den Führerschein also umgehend beschlagnahmt.
Was kannst du jetzt noch tun?
Wenn du wirklich keine Kenntnis von alledem hattest, kannst du Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das macht aber nur Sinn, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du es nicht wusstest und auch nicht wissen konntest. Die Behörde schickt solche Briefe per Einschreiben und weiß daher auch, ob sie ankamen.
Im Zweifel, und das klang hier auch schon an, solltest du einen Anwalt einschalten. Der kann dir vielleicht zumindest dein Geld retten.
Doch, sowohl Gerichte als auch die Bußgeldbehörde können Fahrverbote aussprechen. Aber hier geht es um einen Entzug. Hier ist die Fahrerlaubnisbehörde durchaus berechtigt, Entzüge zu verhängen, und in den allermeisten Fällen ordnet sie sofortigen Vollzug an, weil sie den "Sünder" für nicht geeignet zum Fahren hält.
Ohne das Verfahren genau zu kennen kann es natürlich sein, dass da ein Behördenfehler vorliegt. Doch wenn man sich nicht dagegen wehrt, ist es zu spät.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sollte hier helfen.
Was ich ihm im Juni auch schon geschrieben habe. Hat er es nicht gemacht, ist der Zug abgefahren.
Ich wurde wirklich vor circa 3 Wochen kontrolliert, weil ich das Telefon während der Fahrt benutzt habe. Das Schreiben mit dem Bußgeld ist auch vorhanden. Genau aus diesem Grund stelle ich mir ja diese Fragen. Warum wurde der Führerschein nicht direkt eingezogen? Warum durfte ich weiterfahren?
Das sind immer so Geschichten, bei denen viel mehr vorgefallen ist, als wir wissen.
Konsultiere einen Anwalt.
Das klingt stark nach nach einem gefälschten Brief und du sollst Schnell Geld auf irgendein Konto überweisen. Könnte eine neue Masche sein.
In der Regel hat sowas feste Fristen und wenn da in dem Brief „in 3 Tagen“ steht wirkt das sehr unrealistisch. Wäre vorsichtig
Ja nur wundere ich mich weil dort genau drin steht wann ich meinen Führerschein bekommen habe und welche Führerscheinklassen ich habe. Das kann man ja nicht einfach so herausfinden.
Alleine das mit den 3 Tagen ist verdächtig. Geh damit zur Polizei.
Wenn Widerspruch eingelegt wurde, ist ein gerichtliches Fahrverbot bis zur Entscheidung der nächsten Instanz nicht wirksam! Fahrverbote können im übrigen nicht durch die Verwaltungsbehörde sondern nur durch ein Gericht verhängt werden. Ein Führerschein wird durch die Polizei nur dann eingezogen wenn Gefahr im Verzug (zum Beispiel bei Alkohol) besteht. Es scheint, dass im vorliegenden Fall kein rechtswirksames Fahrverbot vorliegt da kein Gerichtsurteil vorhanden ist!