Käufer,rechte?

2 Antworten

Da liegt ein Sachmangel vor, §§ 434 ff. BGB.

Egal, ob Karg Verbraucher oder Kaufmann ist, er hat den Mangel unverzüglich nach Entdeckung gerügt.

Vorrangig hat er das Recht zur Nachbesserung. Die Lieferung eines neuen Fahrzeugs dürfte hier unverhältnismäßig sein und daher vom Verkäufer abgelehnt werden.

Da V den Mangel nicht kannte, besteht kein Schadenersatzanspruch für K.

Stinknormale Sachmängelhaftung. Der Käufer muss gar nichts beachten da bei einem Unternehmer die Beweislastumkehr die ersten 6 Monate hält.