Elternzeit für Väter und Gehalt?
Hallo, im kommenden Jahr werde ich Vater. Meine Freundin möchte, dass ich in der Zeit in der sie im Mutterschutz ist, dass ich meinen Anspruch auf 2 Vaterschaftsmonate nehme. Das habe ich bereits bei meinem Arbeitgeber angegeben und bestätigt bekommen.
Jetzt stellt sich mir als werdender Vater natürlich die Frage: Was passiert jetzt Geldtechnisch? Im Internet stehen eine ganze Menge Informationen, bei denen ich als Bürokratie-Phobie bezogener Mensch überhaupt nicht durchblicke. Im Internet heißt es man bekommt in der Zeit für die man ausfällt kein Gehalt, andere Quellen (z.B. andere Eltern) sagen man bekommt normal sein Gehalt, wieder andere sagen ganz andere Sachen.
Meine Frage: Bekomme ich weiterhin mein Gehalt? Oder muss ich jetzt Elterngeld beantragen? Und wie viel würde dann ausbezahlt werden? Und und und...
Vielleicht kann mir ja jemand eine weniger Bürokratische Antwort dazu geben
5 Antworten
Du bekommst Elterngeld. Das sprichst du mit deinem Arbeitgeber ab, der übermittelt deine Lohnhöhe weiter, so dass du 60-70% deines Lohnes (genaue Höhe kenne ich nicht) bekommst.
Fazit: dein Arbeitgeber weiß, wie's funktioniert. Sobald dein Baby auf der Welt ist, deinen Arbeitgeber informieren, Elternzeit genießen und warten, dass das Geld kommt! 😉
Genieße die Zeit! Kleiner Tipp: du kannst die zwei Monate auch aufsplitten, z.B. erster Monat direkt nach der Geburt, bis Mama und Baby gut eingespielt sind und den letzten Monat, wenn das Baby so 11 Monate alt ist: Vorteil: du kannst mehr in die Vaterrolle gehen, das Baby schon krabbeln, erste Ausflüge, etc. So kann eine engere Beziehung zwischen euch entstehen.
Alles Gute! 👶
Nein, tut er nicht. Das Elterngeld muss derjenige beantragen, der es haben will. Das geht in der Regel per Online-Formular, bei der zuständigen Behörde.
Der Antragsteller braucht eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Gehalt der letzten 12 Monate, muss gegebenenfalls seine Steuererklärung nachreichen und so weiter.
Das kann der Arbeitgeber gar nicht machen.
Vielen Dank für deine Antwort, etwas in der Art hatte ich mir erhofft :)
Dann muss ich also sobald das Baby da ist direkt mit dem Arbeitgeber quatschen und alles weitere abklären.
Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?
Nein. Während der Elternzeit hat man keinen Gehaltsanspruch.
Im Internet heißt es man bekommt in der Zeit für die man ausfällt kein Gehalt,
Exakt so ist es.
andere Quellen (z.B. andere Eltern) sagen man bekommt normal sein Gehalt
Das ist falsch, zumindest in Bezug auf den Vater. Mütter bekommen in der Zeit, in der sie sich noch im Mutterschutz befinden, Mutterschaftsleistungen. Diese zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern im Endeffekt die Krankenkasse. Aber Mutterschaftsleistungen entsprechen dem normalen Gehalt.
Oder muss ich jetzt Elterngeld beantragen?
Ja. Bei der in deinem Bundesland zuständigen Behörde könnt ihr beide (auch deine Frau) Elterngeld beantragen. Elterngeld ist kein Automatismus, sondern muss beantragt werden (Kindergeld übrigens auch).
Den Antrag kann man auch online ausfüllen. Nach der Geburt habt ihr noch drei Monate Zeit, denn Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.
Und wie viel würde dann ausbezahlt werden?
Mindestens 300€ und maximal 1800€, aber in etwa 60% des Nettodurchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate.
meinen Anspruch auf 2 Vaterschaftsmonate nehme.
Du hast übrigens einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. In der Elternzeit darf man Teilzeit arbeiten und zwar bis zu 32 Wochenstunden. Das mit den zwei "Papa-Monaten" bezieht sich ausschließlich auf das Elterngeld.
Beim Elterngeld gibt es zwei Varianten. ElterngeldBasis und ElterngeldPlus.
Der Unterschied zwischen Basis und Plus: ElterngeldPlus ist nur die Hälfte, man bekommt es aber doppelt so lange und darf während des Bezugszeitraums mehr dazuverdienen als beim ElterngeldBasis, ohne dass es Abzüge gibt.
Beim Anspruch auf ElternGELD habt ihr insgesamt 14 Monate Anspruch, wenn auch der Partner mindestens zwei Monate ElterngeldBasis (oder vier Monate ElterngeldPlus) beantragt. Wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, sind es nur 12 Monate.
Elterngeldrechner mit Planer | Familienportal des Bundes
Hier könnt ihr sämtliche Kombis ausprobieren. Es gibt auch einen sogenannten Partnerschaftsbonus. Das sind insgesamt vier Monate ElterngeldPlus für beide Elternteile, wenn beide in diesem Zeitraum arbeiten, und zwar mindestens 24 und maximal 32 Wochenstunden.
Danke für diese Ausführliche Antwort, mit der kann ich doch einiges Anfangen :)
Meine Frau hat sich auch wegen dem Kind beurlauben lassen und logischerweise bekommt man in der Zeit kein Gehalt.
Wäre doch toll nicht zu arbeiten und trotzdem das volle Gehalt zu bekommen, oder?
Aber man bekommt natürlich Geld. Sonst könnte es sich ja kaum jemand leisten, mit dem Kind zuhause zu bleiben - so war es früher ja auch.
Gehalt wird selbstverständlich nicht gezahlt, Du arbeitest schließlich nicht ...
Du bekommst in den zwei Monaten Elterngeld
Du kannst elterngeld beziehen. Dieses entspricht 69% des Gehalts.
Nur zahlt der nicht das Elterngeld. Das muss man bei der zuständigen Behörde beantragen.