Mutterschutz & Elterngeld?

2 Antworten

Nein,

das Mutterschaftsgeld bekommen nur Arbeitnehmerinnen als Lohnaufstockung während des Mutterschutzes. Mutterschutz sind 6 Wochen VOR Geburtstermin und 8 Wochen nach Geburt. So lange gibt es Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, wenn man es entsprechend beantragt.

Elterngeld muss ebenfalls beantragt werden und wird vom Amt gezahlt. Da gibt es mehrere Wahlmöglichkeiten. Wenn du das Basis Elterngeld willst, so bekommst du 12 Monate lang ca 70 Prozent deines Gehaltes. Elternzeit musst du entsprechend bei deinem Arbeitgeber beantragen und zwar 7 Wochen vor Antritt. Reicht also mit Geburtstermin, wenn man auch die Geburtsurkunde schon hat. Allerdings zählt die Zeit des Mutterschutzes zur Elternzeit und Elterngeld. Du bekommst also wirklich nur 12 monate Elterngeld und deine Elternzeit würde genau einen TAg vor dem ersten Geburtstag deines Kindes enden.

Mit dem Basis-Elterngeld hat der Partner (Vater) allerdings noch die Option 2 bezahlte Partnermonate Elternzeit und Elterngeld zu nehmen. Wenn man das mitdenkt kann man insgesamt 12 Monate nach GEburt abdecken.

Ansonsten stehen beiden Elternteilen insgesamt 3 Jahre Elternzeit zu, die bis zum 8. Lebensjahr genommen werden können. Allerdings gibt es dann kein Elterngeld mehr. Elterngeld gibt es in der Basisvariante nur 12 Monate + 2 Partnermonate lang oder in der gestreckten Version für bis zu 2 Jahre, dann aber die halbe Summe pro Monat.

Oder man wählt Elterngeld plus, da es eine Geldaufstockung ist, wenn man einfach nur in Teilzeit reduziert. Beim Elterngeldplus ist aber Lohn immer mit vorgesehen.

Hallo, also ich habe hier eine sehr informationsreiche Seite gefunden.
Was Sie zur Elternzeit wissen müssen | Familienportal des Bundes

Da kannst du die Fragen alle einzeln aufklappen und durchlesen.

UND:
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet: In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.