Elterngeld, Berechnung Zuschläge

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Weihnachtsgeld, UG und sonstige einmalige Zahlungen bleiben unberücksichtigt.
  2. Zuschläge werden mit berücksichtigt, soweit sie STEUERPFLICHTIG sind. Das heißt, du müsstest deine Lohnabrechnungen mal so genauer ansehen und schauen, welche Lohnbestandteile steuerpflichtig sind. Beispielsweise fallen Wochenend- oder Nachtzuschläge teilweise raus.... Wenn du dein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen hast, dann werden davon die "darauf" entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Ebenso abgezogen wird mtl. der Pauschbetrag von rund 77,- Euro (der Gesetzgeber sagt: 920,- Euro im Jahr sind steuerfrei, die sogenannte Werbungskostenpauschale = mtl. 77 Euro), also bleiben die auch unberücksichtigt.

Dann hast du dein richtiges Nettoeinkommen. Davon dann die besagten 67 %... ABER: ab kommendem Jahr werden aus den 67 % evtl. nur noch 65%... es kommt darauf an, wie hoch dein Elterngeld ist, und dann wird es, auch wenn das Kind bereits 2010 geboren sein sollte, auf bis zu 65% runtergekürzt...


Weltenwandlerin  16.11.2010, 07:35

Zusatz: du kannst natürlich nicht 13 Monate nehmen und dein Partner 1 Monat... es müssen IMMER 2 Partnermonate sein! (bzw. mehr als 2)... Nur dann hat ER Anspruch, während dein Anspruch sowieso auf 12 Monate begrenzt ist (mit Ausnahmen bei Alleinerziehenden).

0

Es werden sämtliche Einkünfte der letzten 12 Monate für die Berechnung zu Grunde gelegt inkl. aller Zulagen und Weihnachtsgeld. Meines Wissens nach, sind 2 Monate des Elterngeldes dem Vater vorbehalten und nicht übertragbar. Ich würde mal gezielt bei dem zuständigen Amt nachfragen.


Weltenwandlerin  16.11.2010, 07:29

aua... eine falsche Antwort...zumindest in Bezug auf den 1. Satz...

0
Weltenwandlerin  16.11.2010, 10:37
@trowtnAetuG

Weihnachtsgeld ist KEIN Einkommen im sinne des Elterngeldgesetzes, "GuteAntwort"... und auch zulagen sind nicht automatisch als Einkommen zu werten, da gerade Zulagen oftmals steuerfrei gezahlt werden (Nachtzulage, Schichtzulage usw...) Es werden nur DIE Teile, die steuerpflichtig sind, berücksichtigt.

0