Schwanger während der Elternzeit, was kann ich tun?

2 Antworten

Für den Mutterschutz kannst du die Elternzeit vorzeitig ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden.

Für den Zeitraum davor bedarf es jedoch der Zustimmung, d.h. wenn der AG den Braten hinsichtlich deiner Schwangerschaft riecht wirst du da halt Pech haben. Und wenn er das genehmigt, kommst du damit zwar theoretisch durch, wirst aber halt danach vermutlich auf dem Abstellgleis landen oder deine Stelle wird "wegrationiert" sein.


Aliyah1522 
Beitragsersteller
 02.05.2024, 19:21

Danke für die Antwort :)

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Nein das geht leider nicht, du kannst soweit ich weiß nur passend zum Mutterschutz beenden.

Noch früher um BV zu bekommen wäre nah dran am sozial Betrug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Aliyah1522 
Beitragsersteller
 02.05.2024, 19:20

Ok, danke für die Antwort ☺️

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