Elterngeld Bürgergeld?
Hallo,
ich hab eine Frage! Die vom Jobcenter sagen jedesmal etwas anderes!
ich warte nun auf meinen Elterngeldbescheid seit 3 Monaten. Wenn der durch ist muss ich den ja an das Jobcenter senden. Ich habe vor der Geburt als Minijobberin gearbeitet und durschnittlich zuletzt ca. 250,00 verdient.
Wären die 300,00 Elterngeld bzw 250,00 anrechnungsfrei oder nicht ?
danke
2 Antworten
Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
Alles Gute für dich!
Habe den Bescheid eingereicht und die haben den Freibetrag abgelehnt. Ich solle es mit der elterngeldstelle abklären? Ich blick da nicht mehr so durch.
Wären die 300,00 Elterngeld bzw 250,00 anrechnungsfrei oder nicht ?
Nein, leider nicht.
Jeder sagt was anderes 🤔 auf der bmffsj seite steht es gibt da einen Freibetrag
Danke! So hab ich das auch gelesen.
Dennoch sagten mir zwei Damen am Telefon, dass dies nicht der Fall sei