Elterngeld stelle prüft ob es ein erstattungsanspruch an das Jobcenter gibt?

3 Antworten

Da du mit jemandem zusammen wohnst, der Bürgergeld bekommt, seid ihr automatisch in einer Bedarfsgemeinschaft. Dies hätte der Bürgergeld Empfänger melden müssen, um den Bedarf neu auszurechnen. Da dein Einkommen ab diesem Zeitpunkt nun mit zählt, muss es due Behörde natürlich weiter leiten und prüfen lassen.


Agamemnon712  23.07.2024, 11:47
seid ihr automatisch in einer Bedarfsgemeinschaft.

Das ist absolut nicht korrekt.

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Menderes123 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 09:41

Nein wir sind keine bedsrfsgemeinschaft. Meine Familie also Mann und Kind bilden eine eigene bei meinem Vater in der Wohnung. Mein Vater kriegt weniger Geld seitdem vom Jobcenter und den Rest müssen wir aus eigener Tasche bezahlen weil wir sonst von niemand was bekomme.

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sansarah  23.07.2024, 09:44
@Menderes123

Ja das ist normal. Ihr kommt also mit eurem Einkommen über den Bedarf drüber. Es ist gesetzlich geregelt, dass ihr beim zusammen wohnen automatisch in eine Bedarfsgemeinschaft gehört. Sobald nun jemand zusätzlich Einkommen bekommt, wird das wieder neu ausgerechnet.

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Menderes123 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 09:56
@sansarah

ich hab vor Elternzeit 1000€ bekommen jetzt 0€ mit dem Elterngeld wären es 300€

Also 0€ weil ich mit Ausbildung fertig bin, bin verheiratet und mein Mann bekommt nach wie vor sein normales Geld was dem Jobcenter aber bekannt ist.

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sansarah  23.07.2024, 10:04
@Menderes123

Das ist jetzt schwierig, hier genaue Infos zu geben, da hier niemand den Bescheid und die komplette Situation kennt. Wenn ihr euch irgendwie unsicher seid, könnt ihr jederzeit auf eine Beratungsstelle oder einen Anwalt einschalten

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Wenn Du kein Bürgergeld beziehst und die Prüfung ergibt dass das den Tatsachen entspricht, dann bekommst Du dein Elterngeld natürlich in voller Höhe nachgezahlt und dann monatlich deinen laufenden Anspruch.

Es sei denn Du bildest mit der Person eine BG - Bedarfsgemeinschaft, dann würdest Du natürlich automatisch mit berücksichtigt.

Wenn Du kein Bürgergeld beziehst, muß meiner Meinung auch nichts erstattet werden.

Davon abgesehen lieferst Du leider zu wenig Informationen für eine genauere Antwort.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.