Einstweilige Verfügung bei Auto?
Hallo Zusammen, ich habe ein von mir gekauftes Auto nach wenigen Tagen innerhalb der Gewährleistung aufgrund eines Schadens zurück zum Händler gegeben. Das Auto ist bereits voll bezahl und auf meinen Namen angemeldet. Nun sind mehr als acht Wochen vergangen und die Reparatur von Tankgeber und Drosselklappe sollten behoben sein. Nachdem ich den Verkäufer mehrfach gebeten habe den Wagen nun zu mir zurückzubringen herrschte lange Funkstille. Alle Fristen wurden missachtet, zuletzt auch ein Schreiben eines Anwaltes. Ich habe dann letzte Woche versucht meinen Wagen abzuholen, dieser stand aber nicht beim Händler. Er möchte jetzt weitere 250 Euro weil angeblich auch der Anlasser defekt war (das Auto wurde aber von einem befreundeten KFZler durchgeschaut und der Anlasser war nicht defekt). Erst das Geld, dann das Auto sagte er. Der Anwalt sagte ich solle die 250 Euro unter Vorbehalt zahlen und später zurück klagen. Ich habe aber keine 250 Euro und mein Job ist nun auch weg. Auf meine Bitte das über eine Einstweilige Verfügung zurück zu holen sagte er das dies nicht geht und man klagen müsse. Hat Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und mit einer Einstweiligen Verfügung Recht bekommen?
3 Antworten
Eine einstweilige Verfügung ist in der Situation völlig unrealistisch und würde dich deutlich mehr kosten als die geforderten 250€.
Das mag sein, aber darf er überhaupt 250 Euro verlangen? Ist nicht auch der Anlasser Teil der Gewährleistung? So steht es ja auch im Kaufvertrag: 12 Monate auf Motor & Getriebe. Und wie schon gesagt, die 250 Euro habe ich nicht mal eben hier liegen... Als alleinerziehender muss ich jeden Euro zweimal umdrehen...
Mit einer einstweiligen Verfügung kommst da nicht weit. Die wirst da auch nicht bekommen. Allerdings ist der Rückhalt des Wagens wegen 250€ nicht rechtens, da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.
Den Anlasser zu wechseln hatte die Werkstatt keinerlei Recht. Denn das war weder bemängelt noch beauftragt. Und ohne vorherige Rücksprache dürfen die den auch nicht einfach wechseln.
Bedenklich ist allerdings die Situation an sich, wenn Du Dir 250€ nicht leisten kannst. Denn wenn tatsächlich mal etwas kaputt geht, was nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist, hast ja ein ganz anderes Problem.
Du solltest tatsächlich zusehen, daß Du dieses Geld irgendwo bei Freunden, Bekannten... locker machst und unter Vorbehalt bezahlst. Denn wenn Du Dein Auto nicht zurück bekommst und der neue Job scheitert, werden die Probleme immer größer.
Höre auf deinen Anwalt und dir wird geholfen. Dafür bekommst du keine einstweilige Verfügung.
Du hast Gewährleistungsansprüche gegen deinen Händler. Mache sie schriftlich geltend und setzte angemessene Fristen. Was dein befreundeter Kfzler sagt ist da völlig unbedeutend.
Wo für will er denn jetzt die 250,- Euro ? Hast du einen Anlasser bemängelt oder die Reparatur beauftragt ?
Ne, weder bemängelt noch in Auftrag gegeben. Laut seiner Aussage hätte ich den Anlasser kaputt gemacht nachdem ich den Wagen zu oft gestartet habe als der Tank leer war. Das Problem mit Klage ist, es dauert einfach viel zu lange und ich brauche den Wagen dringend für einen neuen Job. Einen anderen Wagen kann ich mir nicht leisten. Im Übrigen hat er mir auch nichts zu dem geplanten Wechsel des Anlasser mitgeteilt, ich habe Ihn dann schriftlich aufgefordert den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen...