Einspeisevergütung bei PV-Anlage plus Balkonkraftwerk?
Hi,
für den ins Netz eingespeisten Strom aus einer PV-Anlage gibt es die Einspeisevergütung von ca. 8 Cent/kWh. Für den ins Netz eingespeisten Strom aus einem Balkonkraftwerk gibt es i.d.R. keine Einspeisevergütung.
Wie wird jetzt die gemessene Einspeisung aufgeteilt, wenn beide Anlagen über denselben Zähler laufen?
- Nach installierter Modulleistung?
- Nach installierter Wechselrichterleistung?
Ideal wäre natürlich eine Aufteilung dergestalt, dass nur der zuvor ohne die PV-Anlage gemessene vom Balkonkraftwerk eingespeiste Anteil unvergütet bleibt.
Da letzteres vermutlich nicht die gesetzlich vorgesehene Aufteilung ist: Kann man bei bestehender PV-Anlage verhindern, dass das Balkonkraftwerk einspeist? Also nie mehr produziert als verbraucht wird?
Oder bleibt nur, auf das Balkonkraftwerk zu verzichten?
1 Antwort
Um erst einmal die Frage zu beantworten: Die Aufteilung der Einspeisevergütung würde nach anteiliger Modulleistung erfolgen. Damit das nicht zu einfach wird, zählt für die jeweiligen Anteil die zum jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung.
Im Prinzip funktioniert das also genau so, als wenn die "große" PV durch einen weiteren "großen" Anlagenteil erweitert worden wäre.
Dass die Einspeisung durch Balkonkraftwerke generell nicht vergütet wird, stimmt ja nicht, nur der Aufwand dafür lohnt sich eben normalerweise nicht.
Man könnte die Verrechnung z.B. umgehen, wenn sichergestellt ist, dass die Grundlast des Gebäudes (tagsüber) immer über der Wechselrichterleistung des Balkonkraftwerks liegt. Bei manchen Gebäuden ist das ja sowieso schon der Fall.
Ein Speicher allein hilft hier übrigens nicht: Dieser ist auch irgendwann voll und dann "fließt" die Energie ins Hausnetz ab - und letztendlich über den Zähler ins Netz.
Und mir sind keine Balkonkraftwerke bekannt, die eine Abregelung der Leistung (relativ zum an der Netzgrenze gemessen Wert) unterstützen würden.
Ohne die angesprochene Grundlast oder die anteilige Verrechnung wäre der Betrieb des Balkonkraftwerks übrigens Subventionsbetrug.
In das Marktstammdatenregister muss man das Balkonkraftwerk unabhängig von allem immer eintragen werden.
In der Praxis würde das niemand kontrollieren können.
Im konkreten Fall hättest Du die Panels des Balkonkraftwerks einfach gleich mit anmelden können.
Innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme kannst Du auch eine Erweiterung der Anlage zu gleichen Konditionen nachmelden.
Das Balkonkraftwerk ist 16 Monate älter als die PV-Anlage.
Verstehe ich jetzt nicht - natürlich habe ich das Balkonkraftwerk zeitnah angemeldet.
Ja, aber nicht zur Einspeisung.
Das Balkonkraftwerk würde ich jetzt als Erweiterung zur PV anmelden.
Soweit klar - aber wie stellt man das beweisbar sicher? Vor Inbetriebnahme der PV-Anlage hat das Balkonkraftwerk ganze 10 kWh im Jahr eingespeist - die würde ich dafür gerne opfern, beispielsweise mit einem Heizlüfter bei Stromschwemme die Rosen im Garten heizen.
Ich schätze aber, dafür müsste eine Steuerung im Wechselrichter der PV-Anlage vorgesehen sein, da nur dort die Information vorliegt, ob Leistung im Haus verbraucht wird.