Einschulung?

3 Antworten

Hey,

da hat der Vater (bzw. Erziehungsberechtigte) gar kein Mitspracherecht. Wenn das Kind schulpflichtig ist, muss es in die Grundschule. Punkt.

Woher ich das weiß:Recherche

eltern, bzw. erziehungsberechtigte haben kein recht, bzw. keine wahl, wenn es um die einschulung eines schulpflichtigen kindes geht.

lediglich ein schularzt kann eine zurückgebliebene entwicklung diagnostizieren und das um ein jahr verschieben.


Saubiene1968 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 18:22

Die kleine kann vom schularzt aus in die Schule so hat er es gesagt,sie ist weder zurück geblieben noch ist sie körperlich eingeschränkt oder krank

noname68  22.04.2025, 18:24
@Saubiene1968

dann erübrigt sich deine frage. es ist nichts zu tun, sondern das kind geht am 1. schultag mit der schultüte zur schule; ob es dem vater paßt oder nicht. wenigstens sollte ein elternteil oder großelternteil dabei sein.

Saubiene1968 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 18:26
@noname68

Ok also muss wir nicht mit dem kindesvater herum diskutieren auch er das Sorgerecht mit hat.

Saubiene1968 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 18:30
@Saubiene1968

Also können wir oder seiner Zustimmung die kleine in die Schule gehen lassen

noname68  22.04.2025, 18:31
@Saubiene1968

sorgerecht hin oder her; wenn er massiv gegen die einschulung vorgehen möchte, dann droht ihm ein strafverfahren.

Wenn sie ein sogenanntes „Muss“ Kind ist, dann gar nichts. Dann geht sie.


Saubiene1968 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 18:19

Was bedeutet ,, Muss" Kind

Onaxer  22.04.2025, 18:22
@Saubiene1968

Das Kind ist ein Muss-Kind, wenn es an dem in eurem Bundesland geltenden Stichtag zur Einschulung bereits 6 Jahre alt ist.

Der Schulbesuch ist jetzt verpflichtend und kann nur durch eine Rückstellung ausgesetzt werden.

Saubiene1968 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 18:23
@Onaxer

Sie ist 6 Jahre und wird am 1.10. 7 Jahre und sie möchte auch in die Schule und freut sich darauf.