"Annahme verweigern", wie geht das, wenn der Brief schon in meinem Briefkasten liegt.
Ich habe einen Brief bekommen, dessen Annahme ich verweigert hätte, wenn der Briefträger ihn mir persönlich überreicht hätte. Der Brief lag aber in meinem Briefkasten und ich will unbedingt die Annahme verweigern. - Einfach wegwerfen will ich den Brief nicht, denn der Absender soll schon erfahren, dass ich seine Sendung nicht will. Wie mache ich das? Wie lasse ich den Brief an den Absender zurückgehen, ohne dass mir dafür Kosten entstehen?
14 Antworten
Solang der Brief im Briefkasten liegt, gilt rechtlich das der Empfänger Kenntnis vom Inhalt erhalten hat, da der Brief im Machtbereich der zu empfangenden Person gereicht wurde. Das gilt auch für Übergabe an Personen die im selben Machtbereich wohnen und dieselbe Macht ausüben. Briefe können also auch unter Türschlitzen oder in Fensterschlitze eingeworfen werden. Wenn jedoch die Annahme verweigert wird und der Brief der Post übergeben wird, wäre es am besten sich diese Annahmeverweigerung von der Post quittieren zulassen (formlos, eigener Zettel). Nachdem die Annahme verweigert wurde, kann der Empfänger keine Kentnis vom Inhalt haben. Folglich keine Kenntnis über Kündigungsschreiben, Gerichts- oder Amtsschreiben. Dadurch werden diese Rechtsgeschäft nicht rechtswirksam! Das Besitzen oder Anbringen eines Post- oder Briefkasten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, genausowenig wie ein Klingelschild benamt werden muss. Der letzte Weg der Zustellung von Rechtsgeschäften ist die schriftliche oder mündliche Übergabe unter Zeugen oder mit schriftlicher Kenntnisnahme. Bei Ersatzzustellung von Amts wegen erfolgt dies durch Gerichtsvollzieher oder andere bevollmächtigte Beamte. ( Im Moment der Ersatzzustellung kann der Empfänger jedoch nicht im Besitz seiner vollen geistigen Kräfte sein und die Kenntnisnahme und eventuelle Fristen kann im Nachhinein angefochten werden. Zb. bei psych. Medikamentierung oder Alkohol- oder Drogenkonsum )
1. Briefe:
Wer eine Briefsendung im Hausbriefkasten vorfindet und deren Annahme verweigern möchte,
braucht nur auf dem Umschlag vermerken: "Annahme verweigert - zurück an den Absender".
Dann kann er die Sendung entweder über den Briefkasten, über eine Postfiliale
oder auch durch Abgabe beim Postzusteller an den Absender zurückgehen lassen.
2. Waren:
Bei unbestellter Ware ist der Verbraucher weder zur Aufbewahrung noch zur Rücksendung verpflichtet.
Rechtsgrundlage dafür ist der Paragraf 241 a BGB.
Also diese Frage kann man nicht so einfach beantworten wie bei manchen beschrieben. Es kann sein, das der Brief wieder bei dem Empfäner zzurückkomme oder die Poststelle den den Brief nicht annimmt, was sie eeigentlich müsste.Denn der Absender muss die Kosten der Post für die Rücksendung bezahlen. Aus diesen Grund kann er auch die Annahme des zurückgesendeten Briefs verweigern. Dann wird er wieder zu dem ursprünglichen Empfänger erneut zugestellt und das kann Ärger geben ( wen auch unberechtigt )
habe dies selber erlebt
wenn er ungeöffnet ist, Anschrift durchstreichen und darauf schreiben "an Absender zurück" (natürlich sollte die Anschrift des Absenders darauf stehen)
Einfach auf die Post gehen, Brief abgeben und sagen, dass Du die Annahme verweigerst. Die haun dann einen Stempel drauf "Annahme verweigert" und schicken den Brief an den Absender zurück. Kostet Dich keinen Cent - nur eben die Fahrt zur Post.
Du kannst doch den Brief mit Klebeband wieder verschliessen! Der Absender ist nicht so wichtig, verschwindet sowieso alles bei der Post "Im runden Ordner" Shredder! (:-(((
DH