Ohne Fahrerlaubnis geblitzt?

3 Antworten

Auf dich persönlich erst einmal gar nichts.

Der oder die Halter/in wird Post bekommen mit dem Tatvorwurf,Halterfragebogen.Dort steht was vorgeworfen wird,wann – Datum und Uhrzeit und wo.Es ist ein Foto dabei mit einer Person am Steuer.

Man hat die Möglichkeit das zu zahlen bei geringen Geldbeträgen oder zu sagen das man nicht selbst gefahren ist.Dann muss man mitteilen wer gefahren ist.Das kann sinnvoll sein wenn es um ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg,eine Straftat geht.Deine Mutter kann dich die Strafe zahlen lassen.Bis die Benachrichtigung kommt kann es ein paar Wochen dauern.

Sie haben ein Schreiben "Schriftliche Verwarnung / Anhörung" erhalten? Damit wird Ihnen ein geringfügiger Verstoß wegen falschen Parkens, zu schnellen Fahrens oder eine Überschreitung TÜV/AU (bis zu acht Monate) vorgeworfen. Aus diesem Grund ist ein Verwarngeld unter 60 Euro festgesetzt worden. Hierfür gibt es keine Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt.
Wenn Sie die Verwarnung akzeptieren
Zahlen Sie bitte den festgesetzten Betrag innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Schreibens auf das angegebene Konto ein und geben hierbei unbedingt die Verwarnungsnummer/das Kassenzeichen an.
Damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt.
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Wenn Sie die Verwarnung nicht akzeptieren
In diesem Fall gilt das Schreiben als Anhörung. Das bedeutet, Sie können sich zu der Beschuldigung äußern.
Wenn Sie zur Sache aussagen wollen, dann haben Sie dafür bis zu einer Woche nach Erhalt des Schreibens Zeit. Unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bescheid erlassen wird. Über eine Einstellung erhalten Sie in der Regel keine gesonderte Mitteilung.
Sofern Sie sich nicht äußern, kann ohne weitere Anhörung ein Bescheid erlassen werden.
Zusätzliche Kosten beim Bescheid
Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen zum ursprünglich festgesetzten Verwarnungsbetrag weitere Kosten, also Gebühren und Auslagen, in Höhe von mindestens 28,50 Euro hinzu. 
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Wenn Sie nicht gefahren sind
Sollten nicht Sie den Verstoß begangen haben, sondern eine andere Person, so teilen Sie uns bitte innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens auf dem Anhörungsbogen mit, wer die verantwortliche Person ist. Das weitere Verfahren richtet sich dann gegen die von Ihnen angegebene Person. Für Sie ist die Angelegenheit zunächst damit erledigt.
Achtung:
Sollte allerdings nach Ihren Angaben dennoch keine verantwortliche Person ermittelt werden können, dann können Ihnen als Halterin oder Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (Halterhaftung). Dasselbe gilt, wenn der Aufwand für die Ermittlung der verantwortlichen Person unverhältnismäßig hoch ist.
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Hinweise zum Zeugnisverweigerungsrecht
Sie können Angaben zur Sache verweigern, wenn Sie in einem Angehörigenverhältnis zur verantwortlichen Person stehen. Außerdem können Sie die Auskunft auf solche Fragen verweigern, durch die Sie sich selber belasten würden.

https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anhoerung-verwarnung-1

Zunächst mal der Ärger mit deiner Mutter, denn die wird eine saftige Strafe bekommen.

Wenn es nicht allzuuviel war, kommt leider nichts, wenn der Bußgeldbnescheid bezahlt wird.

Wenn die Übertretung gravierender ist, schaut der Sachbearbeiter genauer hin. Da du nicht aussiehst wie deine Mutter, schickt er einen Zeugenfragebogen. Wenn deine Mutter die Aussage verweigert - bei Familienangehörigen darf sie das - wird ein pfiffiger Sachbearbeiter erstmal die Bilder derAngehörigen aus der Führerscheinkartei abgleichen. Dann wird er merken, daß dein FS eingezogen wurde - schwupps, bist du dran.