Einkünfte aus Kapitalvermögen?

2 Antworten

Bei Einkünften aus Kapitalveemögen ist die Steuererklärung kein Muss, solange sie der Kapitalertragsteuer unterlegen haben und keine anderweitigen Gründe für eine Abgabeverpflichtung vorliegen.

Wenn du allerdings die Günstigerprüfung (§ 32d (6) EStG oder eine kleine Antragsveranlagung nach § 32d (4) EStG (Kommt dann zum Tragen, wenn der Freistellungsauftrag i.H.v. 1.000 € als Single nicht/nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurde - Dann berücksichtigt das Finanzamt diesen) beantragen möchtest, dann musst du eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung abgeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Wenn es sich um ein Aktiendepot bei einer inländischen Bank handelt führt die Bank alle Steuern ab. Nennt sich Steuerabzug. Also handelt es sich nicht um Steuerhinterziehung, wenn man das bei der Steuererklärung nicht angibt. Ich gebe es nicht an und hab noch keine Probleme bekommen. Das Finanzamt weiß es ja sowieso, wegen der Zahlungen seitens der Bank.