Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Beispiel: eine Mandantin legt dir Unterlagen für die est Erklärung vor. Sie hat Einkünfte auf Kapitalvermögen. Sie fragt ob sie erklären muss oder kann. Ist es freiwillig für sie? Oder bis zu 1000€ wegen dem pauschbetrag? Könnt ihr mir das bitte leicht erklären also einfach
2 Antworten
Bei Einkünften aus Kapitalveemögen ist die Steuererklärung kein Muss, solange sie der Kapitalertragsteuer unterlegen haben und keine anderweitigen Gründe für eine Abgabeverpflichtung vorliegen.
Wenn du allerdings die Günstigerprüfung (§ 32d (6) EStG oder eine kleine Antragsveranlagung nach § 32d (4) EStG (Kommt dann zum Tragen, wenn der Freistellungsauftrag i.H.v. 1.000 € als Single nicht/nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurde - Dann berücksichtigt das Finanzamt diesen) beantragen möchtest, dann musst du eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn es sich um ein Aktiendepot bei einer inländischen Bank handelt führt die Bank alle Steuern ab. Nennt sich Steuerabzug. Also handelt es sich nicht um Steuerhinterziehung, wenn man das bei der Steuererklärung nicht angibt. Ich gebe es nicht an und hab noch keine Probleme bekommen. Das Finanzamt weiß es ja sowieso, wegen der Zahlungen seitens der Bank.