Einkommen(Minijob 538€) wenn Eltern Bürgergeld beziehen?

1 Antwort

Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind dürfen seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Derzeit also noch bis zu 520 Euro und nicht bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto.

Liegt das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Schüler dürfen in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.


Annoyms121 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 11:46

Danke für die Antwort!!! Nur eine Nachfrage, als ich beim Jobcenter angerufen habe meinten die, dass ich nur 180€ davon bekomme und überall auf dem Internet steht aber dass ich das ganze bekomme…Wie sollte man da dran gehen und denen das erklären oder bestätigen?
Tut mir leid wenn es sehr viel ist…Möchte mir sicher sein ..:((

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isomatte  01.08.2024, 13:38
@Annoyms121

Wenn eine der genannten Voraussetzungen für den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen auf dich zutreffen, dann bleibt Erwerbseinkommen bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

Sollte es nicht so sein, wird es im Änderungsbescheid eine entsprechende Begründung geben.

Dann kannst Du einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einlegen oder kostenlos vor dem Sozialgericht klagen.

Bitteschön

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Annoyms121 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 13:43
@isomatte

Welche Vorraussetzungen gibt es denn da so?
Also ich bin ganz normale Schülerin(16) und meine Eltern beziehen ja das Bürgergeld…Ich würde dann ganz normal nach der Minijob Grenze arbeiten und nicht mehr.

Gibt es noch andere Vorraussetzungen?

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