"Eine Strafanzeige gegen deinen Vater ist sowieso schon in Arbeit" - darf ein Lehrer vor der Schulklasse wirklich so einen Unsinn verbreiten!?

4 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Wenn es der Wahrheit entspricht, darf er die Wahrheit auch aussprechen. Dein Vater ist kein Schüler und daher gilt keine Schweigepflicht/Fürsorgepflich oder sonsteige Verpflichtung deinem Vater gegenüber. Hat dein Vater sich starfbar gemacht, darf jeder (auch Lehrer) das offen aussprechen. Da er das vermutlich in einem gewissen Zusammenhang gesagt hat, den du hier verschweigst, nehme ich an dass diese Aussage nicht grundlos erfolgte und sich auf eine konkrete Aussage oder Handlung deinerseits bezieht.

Wenn es den Tatsachen entspricht, dann wäre es ja kein Unsinn.

Dennoch steht es dem Lehrer nicht zu so was vor der Klasse raus zu posaunen.

Deine Frage zielt auf die Reaktion ab, ignoriert aber die vorangegangene Aktion!

Warum stellst du die Ursache nicht in Frage, sondern nur die Auswirkung?
Wäre es nicht gerecht, wenn du dir die Frage stellst, ob der Schüler sich so verhalten darf, wie er es zur Auslösung dieser Aussage getan haben muss?

Und wieder mal seltsame Aussagen die angeblich gefallen sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen