Horror Nachbar, grenzmauer auf unserem Grundstück, betreten unseres Grundstückes, HILFE WAS KANN ICH MACHEN?


09.08.2022, 21:08

So nun auch die Ergänzung dazu , er baut an dieser Mauer weiter , ohne Zustimmung oder sonstigem, einfach höher und natürlich auch sehr hässlich auf unserer Seite. Zudem hat er begonnen. Darf er sowas ohne Zustimmung ? 

ich bin gerade im Urlaub und nun schrieb mir ein lieber Nachbar, dass mein „lieber“ Nachbar die Mauer hoch baut….

4 Antworten

Ich würde umgehend vor Gericht, wenn die Mauer teils auf deinem Grundstück gestellt ist.

Sowieso müssen Mauern eingegeben und bewilligt werden und sie dürfen nur eine bestimmte Höhe erreichen.


IvanMartic 
Beitragsersteller
 12.08.2022, 13:03

Vielen lieben Dank !

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Nazgul89  12.08.2022, 13:03
@IvanMartic

Viel Erfolg.

Rede aber erst mit ihm und versuch es friedlich anzugehen.

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IvanMartic 
Beitragsersteller
 12.08.2022, 13:12
@Nazgul89

Das habe ich bereits mehrfach versucht, aber das endet seinerseits immer in starken Beleidigungen. Wir dürfen überhaupt kein Thema ansprechen, da diese sofort anfangen zu beleidigen

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Nazgul89  12.08.2022, 13:30
@IvanMartic

Ok, so versuchen Leute sich durchzusetzen. Funktioniert oft auch. Du könntest mit ihm reden und die Konsequenzen aufzeigen, wenn er

a) nicht aufhört dich zu beleidigen (Anzeige Polizei). Was du nicht anzeigen kannst- auf Durchzug schalten.

b) Er soll dich an die Auflagen halten sonst meldest du die illegalen Bauten (nicht ihn) den Baubehörden.

c) Wenn du die Mauer nicht mehr willst, geh zum Anwalt und setze den Abriss auf deinem Grundstück durch. In dem Sin kannst du meiner Meinung nach mit der Mauer auf deinem Grundstück machen was du willst. Aber bei so einem Nachbarn hilft nur in die Schranken weisen. Verlange den Unterhalt, er soll einen Teil dran zahlen. Erkundige dich über eure Möglichkeiten beim Anwalt.

Anwalt gehört zum unterhalt als Eigentümer, dass muss man sich immer auch bewusst sein.

Ziel muss aber immer sein, zu vermitteln und gut mit Nachbarn auszukommen. Das beinhaltet aber nicht sich verarschen zu lassen. Egal wie aggressiv er sich benimmt um euch einzuschüchtern. Lasst euch nicht beeindrucken.

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IvanMartic 
Beitragsersteller
 12.08.2022, 13:37
@Nazgul89

Siehe meine weitere Frage da habe ich alle Punkte nochmal genau aufgezeigt.

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Ich würde , wie hier geschrieben, auch erstmal mit deinem Nachbarn reden . Wenn er seine Meinung nicht ändert würde ich mal beim Bsuamt nachfragen ob er da nicht eine Genehmigung braucht . Immerhin baut er die Mauer jetzt auch noch höher . Ansonsten kann man ja auch noch Ordnungsamt informieren.


IvanMartic 
Beitragsersteller
 12.08.2022, 13:02

Vielen lieben Dank , jegliche von unserer Seite freundlich motivieren Gespräche verlaufen ins absolute Chaos, mehrfache Beleidigungen usw. Sodass wir meist gezwungen werden, wieder das weite zu suchen.

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Da hilft nur , mit dem Nachbarn sprechen und eine Vereinbarung treffen. Möglichst schriftlich.

IM BGB gibt es aber auch einen Paragraphen

§921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen

Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.

§ 922 Art der Benutzung und Unterhaltung

1Sind die Nachbarn zur Benutzung einer der in § 921 bezeichneten Einrichtungen gemeinschaftlich berechtigt, so kann jeder sie zu dem Zwecke, der sich aus ihrer Beschaffenheit ergibt, insoweit benutzen, als nicht die Mitbenutzung des anderen beeinträchtigt wird. 2Die Unterhaltungskosten sind von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen. 3Solange einer der Nachbarn an dem Fortbestand der Einrichtung ein Interesse hat, darf sie nicht ohne seine Zustimmung beseitigt oder geändert werden. 4Im Übrigen bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen den Nachbarn nach den Vorschriften über die Gemeinschaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hol dir ein ok vom Nachbarn - am besten schriftlich damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt. Sonst kannst du das ganze auch noch mal im §§ 921, 922 BGB nachlesen.