Einberufen, aber was passiert wenn man nicht hingeht?

16 Antworten

Dann kommen die netten Feldjäger und begleiten dich zu deiner Kaserne, aber nicht in die angedachte Kompanie, sondern in die Zelle der Wache, in welcher du auf dein Disziplinarverfahren warten kannst, welches z.B. Militärgefängnis, Strafdienst oder Verlängerung der Dienstzeit bei Beibehaltung des Rekrutendienstgrades zur Folge haben kann...


deFleescha  18.11.2010, 00:30

ich hab mal kurz Wiki durchstöbert: Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut der Fahnenflucht ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar. Übt der fahnenflüchtige Soldat tätige Reue, indem er sich binnen eines Monats stellt und ist er bereit, Wehrdienst zu leisten, so wird die Höchststrafe auf drei Jahre Freiheitsentziehung herabgesetzt.

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Aus dem bauch heraus würde ich sagen: Befehl ist Befehl und der Einberufungfsbefehl ist auch einer. Solange der nicht formal zurückgenommen wird, dürfte das eine Befehlsverweigerung sein, was sicherlich geahndet wird. Aber das ist nur meine Meinung, ich würde es nicht testen.

ich würde dann an deiner stelle eher zu Zivieldienst tendieren ABER wenn du die Wehrpflicht verweigerst darfst du auch nichtmehr z.b bei der Polizei arbeiten also sollte sowas dein Berufswusch sein musst du da hin aber wenn du nicht hingehst werden sie entweder die erste Zeit nix machen aber kommen werden sie wieder wenn nicht sogar am Gleichen tag du kannst natürlich auch sagen das du nicht bereit dafür bist jegliche art von waffen zu benutzen dann bist du raus aber da wär dann halt noch der Zivielsienst und mit theater wird es verbunden sein auser sie ignorieren dich für die erste zeit.. aber da müsstest du auch mit den Konzequenzen rechnen denn soweit ich weis ist das Strafbar

Erscheint man nicht zum angegebenen Termin, werden drei volle Kalendartage abgewartet.

Danach fahnden die Feldjäger zusammen mit der Polizei (weitere Behörden können auch eingespannt werden) nach dem Aufenthaltsort des Soldaten.

Das ist im Regelfall § 15 Eigenmächtige Abwesenheit (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden

Danach wird der Fall der Staatsanwaltschaft abgegeben und man bekommt auch zivilrechtlich auf den Deckel.

Dann gibts als Steigerung noch 1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. (4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

Noch verschärfter.

Entweder man hat im Vorfeld reagiert und hat dementsprechend eine Stelle, Lehre oder Studium. Ist krankheitsbedingt nicht zum Dients fähig oder hat einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt oder man hat ganz einfach Pech. Erst im nachhinein kann man versuchen auf krank zu machen oder stellt den KDV Antrag.

Ist der Antrag aber durch, wird man Probleme bei allen Behörden haben, wo man Waffenträger ist. Wie die Polizei. Ein Bewerbung dort wird aussichtslos sein.

Die Einheit, wo Du Deinen Dienst antreten sollst, fragt am 04.01.2011 beim Kreiswehrersatzamt nach, ob der E-Bescheid aufgehoben wurde.
Da dies nicht der Fall ist, warten die drei Tage. Dann werden die Feldjäger informiert und der Sachverhalt wegen eigenmächtiger Abwesenheit dem Staatsanwalt übergeben.
Die Feldjäger informieren zusätzlich die Polizei und wann wird Dich suchen.
Wenn man Dich gefunden hat, wirst Du Deiner Einheit übergeben und Dich erwartet ein Disziplinarverfahren.
Du musst sehr stark damit rechnen, aufgrund eigenmächtiger Abwesenheit Disziplinararrest zu erhalten.
Das heißt, Du gehst für ein paar Tage in eine Zelle der Bundeswehr (die sind nicht gemütlich!).
Darüber hinaus erwartet Dich eine Strafe aufgrund der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft, weil Du gegen das Wehfpflichtgesetz verstoßen hast.
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Kündigst Du Deine Abwesenheit vorher an, fallen die Disziplinarmaßnahme und die Strafe deutlich höher aus.
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Also Hintern zusammenkneifen und am 03.01. hingehen! :-)
Oder Du findest vernünftige Gründe, warum man Dich zurückstellen sollte.
Alternativ kannst Du einen KDV-Antrag stellen und versuchen Zivildienst zu machen!