Vor allem, das wurde noch nicht aufgelistet, wenn ein militärisches Luftfahrzeug (auch verbündeter Streitkräfte) über deutschem Hoheitsgebiet abstürzt, werden Feldjäger tätig. Sie werden erste Maßnahmen treffen, u.a. einen militärischen Sicherheitsbereich einrichten (großes Areal absperren), um Zvilisten und alle die dort nichts zu suchen haben von der Absturzstelle fernzuhalten. Somit haben nur Rettungskräfte zugang. In diesem Fall haben die Feldjäger sogar mehr Rechte als die Polizei. Innerhalb des militärischen Sicherheitsbereichs.

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Die CRC Kräfte sind NICHT das "SEK" der Feldjäger. Zu vergleichen mit dem SEK sind höchstens die Zugriffskräfte der Feldjäger. CRC heisst: Crowd Riot Control, ein Konzept zur Bewältigung von unfriedlichen Demonstrationen. Wie damals und aktuell im Kosovo.

Im Rahmen des CRC gibt es Greiftrupps der Feldjäger. Die sind mit den Beweissicherungs-und Festnahmeeinheiten der Polizei zu vergleichen. Kurz, BFE. Kann man googlen.

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Für Feldjäger ist es genauso gefährlich wie für andere Truppengattungen auch weil:

Sie neben den militärpolizeilichen Aufgaben und dem Ausbilden der afg. Polizei auch auf Patrouille mit rausfahren.

Somit werden sie genauso regelmäßig in Kampfeinsätze verwickelt wie andere auch.

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Erscheint man nicht zum angegebenen Termin, werden drei volle Kalendartage abgewartet.

Danach fahnden die Feldjäger zusammen mit der Polizei (weitere Behörden können auch eingespannt werden) nach dem Aufenthaltsort des Soldaten.

Das ist im Regelfall § 15 Eigenmächtige Abwesenheit (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden

Danach wird der Fall der Staatsanwaltschaft abgegeben und man bekommt auch zivilrechtlich auf den Deckel.

Dann gibts als Steigerung noch 1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. (4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

Noch verschärfter.

Entweder man hat im Vorfeld reagiert und hat dementsprechend eine Stelle, Lehre oder Studium. Ist krankheitsbedingt nicht zum Dients fähig oder hat einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt oder man hat ganz einfach Pech. Erst im nachhinein kann man versuchen auf krank zu machen oder stellt den KDV Antrag.

Ist der Antrag aber durch, wird man Probleme bei allen Behörden haben, wo man Waffenträger ist. Wie die Polizei. Ein Bewerbung dort wird aussichtslos sein.

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Feldjäger nehmen zur jeden Tages und Nachtzeit Unfälle auf, WENN es sich um einen Unfall WÄHREND des Dienstes MIT einem Dienst-Kfz handelt.

Da das Dienst-Kfz Eigentum der Bundeswehr ist.

Während des Dienst darf der Soldat aus versicherungstechnischen Grünen NICHT mit seinem eigenem Pkw fahren.

Oder wenn ein Soldat während seines Dienstes angefahren wird, kann man noch unterstützen. Alles andere außerhalb des Dienstes ist Kameradenhilfe.

Sprich, fährt der Soldat in Uniform nach Hause und hat einen Unfall zu Hause (denn die Fahrt nach Hause gilt versicherungstechnisch als Dienstreise, wird aber auch nicht durch Feldjäger aufgenommen. Ist dann auch Sache der Polizei und nur versicherungstechnisch eventuell relevant) muss kein Feldjäger kommen, um den Unfall aufzunehmen.

Außerhalb des Dienstes Angelegenheit der Polizei.

Es gibt Situationen, wo der Feldjäger tätig werden muss, weil der Soldat, der sich nicht mehr im Dienst befindet, irgendwas angestellt hat. Das läuft aber unter § 17 Soldatengesetz Verhalten im und außer Dienst (Quelle wikipedia.de).

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Also grundsätzlich gilt:

§ 114 Ordnungswidrigkeitengesetz Betreten militärischer Anlagen.(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage oder eine Örtlichkeit betritt, die aus Sicherheitsgründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr gesperrt ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Bußgeld kann zwischen 20-1000 Euro betragen. Je nachdem was vorgefallen ist und wie oft sich der Verstoß häuft. Und wird durch die Feldjäger (Militär Polizei) verfolgt! Die sind zur Aufnahme dieses Verstoßes, zur Personenkontrolle sowie zur Festnahme berechtigt in dem Fall, da man sich auf einem militärischem Sicherheitsbereich befindet.

Zivilisten haben sich nur auf den ausgewiesenen Wegen aufzuhalten, da es eine Gefährdung durch Kampfmittel (Minen, Sprengstoff und ähnliches) gibt.

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Also:

Es gibt beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den mittleren und den gehobenen Dienst. Inlandsnachrichtendienst! siehe http://www.verfassungsschutz.de/de/jobs/ausbildung/ Nicht zu verwechseln mit den Landesämtern für Verfassungschutz! Die machen teilweise ihr eigens Ding, von den Aufgaben her und das Bundesamt ist den Landesämtern NICHT weisungsbefugt bzw. vorgesetzt.

Das gleiche gilt für den Bundesnachrichtendienst, kurz BND, bezüglich der Laufbahnen mittlerer und gehobener Dienst. Auslandsnachrichtendienst! siehe Internetpräsenz des BND. Unter Ausbildungen. Da gibts sogar den höheren Dienst.

Somit muss man NICHT zwingend vorher in einer anderen Behörde arbeiten um zu einem der o.g. Dienst zu gelangen.

Und man muss NICHT vorher bei der Polizei gewesen sein! Was da über den CIA geschrieben wurde ist auch Käse!

Öfters mal googlen und wikipedia.de hilft manchmal auch weiter..

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