Eigentum Einbauküche nach Trennung

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Hallo, die Küche darf er auf keinem Fall einfach ausbauen lassen. Dazu muß er erst auf "Herausgabe" klagen und das kann dauern. Die Küche ist 11 Jahre alt und dementsprechend auch genutzt worden. An Deiner Stelle hole Dir jemanden Kompetenten (Sachverständiger), lasse die Küche im Wert schätzen und zahle Deinen Ex aus. Soviel kann das dann nicht mehr sein. Wenn Du in den Urlaub gehst, schließe Deine Wohnung ab, es sein denn er kann Dir ein noch kurz voher ein "Herausgabetitel" vorzeigen. Dann geht es aber immernoch um einen Termin, zumal Du ja auch noch zwei Kinder zu versorgen hast. Ich wünsche Euch einen schönen Urlaub!

Rechtlich kenne ich mich da zwar nicht aus, aber ich würde ihm die Küche überlassen- er kann sich die dann ja ausbauen. Kauf Dir eine neue Küche und das Problem ist dann gelöst.

Was für ein Kuddelmuddel. Schießen sie die Küche in den Wind, wenn sie Geld für einen Jahresurlaub hinblättern können dann muss auch Geld für eine IKEA-Küche da sein. Ich hätte schon längst einen Schlussstrich gezogen. Sie müssen ihm keinen Zugang zu Ihrer Wohnung gewähren, sorgen sie für klare Verhätnisse.


stier1964 
Beitragsersteller
 23.07.2010, 11:07

Antwort sehr hilfreich, vielen Dank :-( Urlaub kann und sollte man auch machen, wenn nicht viel Geld da ist (es muß kein Luxushotel sein), erst Recht wenn man Kinder hat, die können nämlich nicht 6 Wochen sich selbst überlassen bleiben!

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schwierige rechtslage.also ich versuche es einzeln,den zugang kann er sich nicht erzwingen gegen deinen willen,sowas nennt man hausfriedensbruch.also es würde so aussehen das ihm die küche erst gerichtilich zugesprochen werden muss, damit er sie halt für sich beanspruchen kann,du bist dann verpflichtet dafür zu sorgen das sie unbeschadet bei ihm eintrifft.so denke ich sieht die rechtslage nüchtern betrachtet aus.

  1. Grundsätzlich nein, aber in diesem Fall muss er ja durch deine Wohnung um in die Küche, die ihm gehört, zu kommen. 2. Ja. 3. Ja. 4. Könntest du tun, wenn du die Küche behalten willst.