Hallo, die Küche darf er auf keinem Fall einfach ausbauen lassen. Dazu muß er erst auf "Herausgabe" klagen und das kann dauern. Die Küche ist 11 Jahre alt und dementsprechend auch genutzt worden. An Deiner Stelle hole Dir jemanden Kompetenten (Sachverständiger), lasse die Küche im Wert schätzen und zahle Deinen Ex aus. Soviel kann das dann nicht mehr sein. Wenn Du in den Urlaub gehst, schließe Deine Wohnung ab, es sein denn er kann Dir ein noch kurz voher ein "Herausgabetitel" vorzeigen. Dann geht es aber immernoch um einen Termin, zumal Du ja auch noch zwei Kinder zu versorgen hast. Ich wünsche Euch einen schönen Urlaub!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.