Einbauküche nur zur Nutzung überlassen zu bekommen, was zahlt man dafür?
Wir haben eine Wohnung angemietet, wo der Vermieter angeblich Eigentümer der Einbauküche ist. Er hat uns bezüglich "seiner" Einbauküche drei Möglichkeiten angeboten:
1. Kauf der EBK zum Kaufpreis von 2.700,- Euro bei Einmalzahlung
2. Kauf auf Raten: 60 Raten monatlich zu je 50 Euro = 3.000 Euro
3. "Miete" der Küche gegen einen monatlichen Mietaufschlag von 30 Euro
Als wir dem Vermieter dann sagten, wir würden die Küche gerne "nur" mieten, weil er dann ja auch für Reparaturkosten aufkommen müsste, meinte er, dass es keine Miete wäre, sondern dass er uns die Küche lediglich - gegen Entgelt von 30 Euro - zur Nutzung überlassen würde, so dass wir selbst nach Ablauf von angeblich noch vorhandener Garantie für sämtliche Reparaturen aufkommen müssten.
Im Internet habe ich inzwischen recherchiert, dass es diese Nutzungsüberlassung zwar gibt, dass es aber üblich sei, seinen Mietern in so einem Fall die Küche unentgeltlich zu leihen.
Im übrigen haben wir noch keinen Nachweis bekommen, wie alt die Küche ist und was sie damals neu gekostet hat.
Frage 1: Kann der Vermieter überhaupt ein Entgelt für die reine Nutzungsüberlassung verlangen und wenn ja, wie viel?
Frage 2: Können wir verlangen, dass der Vermieter uns die Rechnung zeigt?
6 Antworten
wenn er die "vermietet" muss er auch für Reoaraturen aufkommen
...
bei diesem Vermieter ist Ärger offensichtlich vorprogrammiert ...
der Ärger kommt dann, wenn etwas an der Küche kaputt geht ...
- ja, kann er machen. Das Endgeld ist Verhandlungssache. Da gibt es keinen pauschalen Preis. Es gibt Küchen für 1.000€ oder 20.000€
- nein, die braucht er euch nicht zu zeigen. Im Zweifel hätte er die auch nicht mehr.
Ungerechtfertigt bereichern darf sich der Vermieter aber auch nicht. Er muss seine Kosten bzw den Verkaufspreis schon rechtfertigen.
ja, aber bei 30€ oder 50€ bereichert er sich sicher nicht unangemessen
Der Vermieter kann die Küche auch ausbauen. Dann kaufst Du Dir eben eine eigene. Ganz einfach.
Ja. Er will offensichtlich sogar aus der gesamten Wohnung Kapital schlagen, denn verlangt Miete dafür. 😉
Wenn er Geld verlangt, dann ist es die Vermietung, keine Leihe und er muss für die Reparaturen zahlen.
Rechnungen könnt ihr nicht verlangen.
Solche Dinge klärt man, bevor man den Mietvertrag abschließt.
Eigentlich schon, aber es ist noch nichts schriftlich gemacht worden. Der Punkt ist der: Den Mietvertrag ohne Küchenanteil haben wir schon vor der Besichtigung unterschrieben. Zweitens war meine Frau alleine zur Besichtigung gewesen. Ich bin der Meinung, dass die Küche niemals mehr 2.700 Euro Wert ist, und da wir sie auch niemals mitnehmen werden, haben wir uns jetzt umentschieden und gesagt, wir wollen Sie doch nicht kaufen. Vermieten, so dass der Vermieter für Reparaturen aufkommen müsste, will er aber auch nicht, sondern er will sie uns für 30 Euro monatlich zur Nutzung überlassen, so dass wir für Reparaturen aufzukommen hätten.
Und ich bestehe darauf, dass er uns eine Rechnung zeigt, bevor wir dafür irgend etwas zahlen.
Den Mietvertrag ohne Küchenanteil haben wir schon vor der Besichtigung unterschrieben
Soetwas macht man nicht.
Ärger vorprogrammiert würde ich nicht unbedingt sagen. Er ist ja ganz nett. Aber als wir eingezogen sind, waren die Mülltonnen noch mit dem Müll der Vormieterin gefüllt, so dass wir unseren eigenen Müll so lange im Keller und in der Wohnung lagern mussten.