Eigenbedarfskündigung?
Ich habe 2021 ein kleines Haus auf 5 Jahre gemietet. Die Tochter des Vermieters spielt sich seit dem als Eigentümerin auf und sagt immer es sei ihr Haus . Im Mietvertrag ist sie aber nirgends mit eingetragen und auch die Miete geht auf das Konto des Vaters. Nachdem ich seit 2021 dem Sozialamt von dem ich Grundsicherung bekomme ,die Nebenkostenabrechnungen vorlegen soll aber keine bekomme und seit 5 Monaten die Heizung ohne Funktion ist, hab ich den Mieterverein eingeschaltet. Jetzt wo die Schreiben beim Vermieter angekommen sind,kam sie heute um 21.30 Uhr an meine Tür und meinte das das Haus das noch nicht bezahlt ist( Kauf 2021), gehöre Ihr nun und sie hätte Eigenbedarf deshalb solle ich so bald als möglich ausziehen.
3 Antworten
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Das Eigentum ist nachweißbar über die Eintragungen im Grundbuch. Diesen Nachweis darf man ja gerne einfordern.
Sollte sie tatsächlich Eigentümerin sein, so steht ihr das Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf natürlich zu.
Dies alles gekoppelt an Kündigungsfristen.
Das alles über den Mieterverein zu regeln Erschient eine gute Wahl.
Grundsätzlich ist es aber so. Wenn Sie dich raus haben möchte wird das kurz über lang auch so kommen.
Du hast als Mieter keine ewiges Bleiberecht. Hier wirkt in erster Line Art. 14 Grundgesetz.
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was die zu dir sagt ist wertloser Müll, musst du sagen ich verkehre mit Ihnen nur schriftlich, Danke. Dann wird man im einzelnen sehen, ob das Hand oder Fuß hat. Mieterverein ist schon mal gut, bleib bei denen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast einen Mietvertrag mit dem Vater und die Tochter hat nichts zu sagen, auch wenn sie eventuell die neue Eigentümerin ist, sie muß den Mietvertrag übernehmen und sich daran halten.