Eigenbedarfskündigung?

3 Antworten

Das Eigentum ist nachweißbar über die Eintragungen im Grundbuch. Diesen Nachweis darf man ja gerne einfordern.

Sollte sie tatsächlich Eigentümerin sein, so steht ihr das Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf natürlich zu.

Dies alles gekoppelt an Kündigungsfristen.

Das alles über den Mieterverein zu regeln Erschient eine gute Wahl.

Grundsätzlich ist es aber so. Wenn Sie dich raus haben möchte wird das kurz über lang auch so kommen.

Du hast als Mieter keine ewiges Bleiberecht. Hier wirkt in erster Line Art. 14 Grundgesetz.

was die zu dir sagt ist wertloser Müll, musst du sagen ich verkehre mit Ihnen nur schriftlich, Danke. Dann wird man im einzelnen sehen, ob das Hand oder Fuß hat. Mieterverein ist schon mal gut, bleib bei denen.

Du hast einen Mietvertrag mit dem Vater und die Tochter hat nichts zu sagen, auch wenn sie eventuell die neue Eigentümerin ist, sie muß den Mietvertrag übernehmen und sich daran halten.