Ebike gestohlenen?

4 Antworten

Für die Versicherung BRAUCHT er die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. DANACH wird reguliert. Fahrräder werden (wider Erwarten) sogar sehr häufig wieder gefunden. Manchmal sogar mit dem Ergebnis, dass sie gar nicht so viel wert waren, wie behauptet.

Das muß er natürlich seinem Arbeitgeber melden. Dieser ist Leasingnehmer. Der Arbeitnehmer hat hier einen Überlassungsvertrag mit der Fa. abgeschlossen

Natürlich muß er das zur Anzeige bringen & sagen, daß es ein Job Leasing Pedelec ist.

Da gab es aber einen Fall, daß der Arbeitnehmer das Leasingrad verkauft hat.

Wenn das herauskommt, ist das auch Unterschlagung. Das ist nicht sein Eigentum. Das gehört noch der Leasingfa. wie Jobrad, Eurorad etc

Nach 3 Jahren kann der AN das Pedelec zu einem Restwert übernehmen

Teure Pedelecs wie Stromer mit einer Omni App haben auch GPS Tracker verbaut. Ebenso Riese & Müller mit einem RX Chip.

Seine Frage ist nun, wie soll die Versicherung denn mitbekommen das es wieder da ist, wenn er es nicht meldet?

Gar nicht.

Auch bei Versicherungen sind keine Hellseher angestellt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung