EBay Verkäufer macht falsche Angaben?

14 Antworten

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Woher kommt die zunehmende Online-Abzocke und was kann man dagegen tun?

Grundsätzlich sind Menschen, die den Internetbetrug als reale Begleiterscheinung in unserem digitalen Alltag akzeptieren, sind eindeutig im Vorteil. Sie erkennen die Merkmale auf die man achten muss um nicht Opfer von Betrug und Abzocke zu werden.

Leider sieht die Realität leider ganz anders aus. Obwohl Online-Abzocke allgemein bekannt ist, interessiert es die Leute nicht. Bis zu dem Tag, an den man selbst Opfer wurde, ist es nämlich das Problem eines anderen, der mich nichts angeht.

Vergleichbar mit dem Weihnachtsmarkt oder den Kaffeefahrten. Jeder weiß, dass Taschendiebe auf dem Weihnachstmarkt nach Opfern suchen und die vermeidliche Rheumadecke auf Kaffeefahrten biliger Plunder aus Fernost ist.

Es gibt im Leben für nichts eine Garantie auf 100 % Schutz gegen alles und jeden.

Aber es gibt genug Geschädigte, die anders reagiert hatten, wenn ihnen einige wenige Info bekannt gewesen wären.

Ein großer Vorteil für den Verbraucher liegt darin, dass das Kaufrecht, nicht auslegbar und damit kompliziert ist.

Im Strafrecht, kann ein guter Rechtsanwalt bez. eine bissiger Hund von Staatsanwalt die Rechtslage ein wenig für oder gegen den Angeklagten beeinflussen. Schlechte Kindheit, Beschaffungskriminalität usw. werden im StGB berücksichtigt.

Ganz anders im Zivilrecht. Da dreht sich alles nur um eines. Besteht ein Rechtsanspruch oder nicht.

Da dieses Vorhandensein von Ansprüchen nicht verhandelbar ist, macht es auch für Otto-Normalverbraucher recht einfach, seine Pflichten und Rechte zu kennen verstehen.

Zu wissen, dass man Recht hat ist eine Sache. Zu wissen, warum man Recht hat eine ganz andere.

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DIE RECHTSLAGE IN DEINER SACHE WAR BEREITS VOR DEM KAUF KLAR - WAS FOLGT GILT AUCH FÜR KAUFVERTRÄGE DIE DU ERST IN DER ZUKUNFT SCHLIEßT:

§ 433 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Das ist schon alles. Solange diese Bestimmungen funktionieren, wir es nie Probleme geben.

Probleme entstehen, wenn Käufer oder Verkäufer sich nicht an den Vertrag halten.

In deinem Fall bedeutet das: Wurde der Vertrag erfüllt?

Du hast die Sache vertragsgemäß bezahlt + abgenommen. Damit hast du deine vertraglichen Pflichten erfüllt.

Der Verkäufer hat die das Eigentum an der Sache verschafft. Das ist ok.

Aber die Sache ist nicht wie auf eBay beschrieben.

Um irgendeinen Anspruch geltend machen zu können, muss es einen Grund geben, der dich zum Umtausch, Rückgabe oder Schadenersatz berechtigt.

Folglich wäre die Frage: "Liegt im Sinne der Gesetzgebung ein Sachmangel vor?§

Ob dies zutrifft, ist in § 437 BGB geregelt - Sachmängel

Dort heißt es. Die Sache ist frei von Mängeln :

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Frage:

Kann das iPhone7 die Beschaffenheit eines iPhone7s aufweisen?

Hat das gelieferte Handy die Beschaffenheit, die du aufgrund der Artikelbeschreibeung durch den Verkäufer erwartet hast?

2 x NEIN !! - Also handelt es sich um einen Sachmangel.

Der Vertrag ist auch vergleichbar mit einem Versprechen, das eingehalten werden muss.

Der Verkäufer hat die versprochen, ein iPhone7s zu beschaffen. An dieses Versprechen ist er gebunden. 

Wie er das macht, ist alleine deine Sache. Umgekehrt ist es dem Verkäufer auch egal woher du das Geld zum Bezahlen nimmst.

Wenn es nicht anders geht, muss er für Ersatz sorgen. Entstehen dadurch KOsten, ist das auch sein Problem.

Als Käuferin hättes du aber auch das Recht den Preis zu mindern.

Also das Handy zwar zu behalten, aber natürlich nicht zu dem bezahlten Preis. Den zu viel bezahlten Betrag muss der Verkäufer dir dann erstatten.

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Ich hoffe mit diesem kurzem Beispiel beschreiben zu können um welches Prinzip es geht.

Ob du dir bei MediaMarkt einen Fernseher, im Baumarkt eine Kettensäge oder auf eBay ein Smartphone kauft. Die Grundsätzlichen Bestimmungen ändern sich nicht.

Fazit: Man braucht keinen Anwalt um zu wissen ob man einen Rechtsanspruch hat.

Der Anwalt unterstütz seinen Mandanten, diesen Anspruch auch durchsetzen zu können.

Die Rücknahme auszuschliessen ist eine unsinnige Angabe, weil es soweiso kein Recht auf Rücknahme gibt. Vergiss diesen Satz einfach.

Du hast nicht das erhalten, was angeboten wurde und Bestandteil des Kaufvertrags ist. Das musst du mit dem Verkäufer klären. ebay kann tatsächlich nichts tun, weil die nicht am Kaufvertrag beteiligt sind.

Du hast wahrscheinlich per Überweisung gezahlt?

Wie es nun weitergeht: Den Verkäufer per Einschreiben zur Zusendung des angebotenen 7s aufforden. Reagiert er nicht, kannst du den Kaufvertrag lösen, dein Geld zurückverlangen, woanders ein 7s kaufen und die Preisdifferenz dem Verkäufer in Rechnung stellen.

Zahlungen kannst du per Mahnbescheid einklagen. Du solltest dir aber darüber im Klaren sein, dass der Verkäufer, sofern er mittellos ist, nichts zurückzu zahlen brauchst und du zusätzlich auf den Kosten des Verfahrens sitzenbleibst.

Zurückzuschicken brauchst du das iphone 7 nicht. Der Verkäufer hat ja unsinnegerweise die Rücknahme ausgeschlossen, was jetzt zum Bumerang für ihn wird.


heurekaforyou  28.11.2017, 02:07

Du bringst hier ein paar Dinge durcheinander.

Nach erfolgloser Frist zur Nacherfüllung, muss der Käufer wirksam vom Vertrag zurücktreten. Erst danach ist die Voraussetzung erfüllt um Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatz verlangen zu können.

Erst nach dem wirksamen Vertrag entsteht dem Käufer eine Erstattungspflicht.

Widerspruch:

Nach dem Rücktritt werden Käufer und Verkäufer so gestellt als hätte es keinen Vertrag gegeben. Bereits erhaltene Leistungen müssen gegenseitig erstattet werden.

Ich kann mich jedoch nicht auf Vertragsinhalte (Keine Rücknahme) beziehen, wenn es diesen Vertrag nicht gibt.

Eventuell käme eine Pfändung als Sicherheitsleistung in Betracht. Hier sind jedoch unbedingt die gesetlichen Bestimmungen zu beachten.

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asdundab  27.11.2017, 13:17

Vermutlich meinte er, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.

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ronnyarmin  27.11.2017, 13:26
@asdundab

Vermutlich. Dann hätte er das so schreiben sollen :-)

Ist aber auch egal. Der beschriebene Fall hat ja nichts damit zu tun.

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Normalerweise muss der Verkäufer durch die wissentlich falschen Angaben das Teil zurücknehmen. Ob sich ein rechtliches Vorgehen lohnt, steht auf einem anderen Blatt.


heurekaforyou  28.11.2017, 01:24

Genau deshalb haben Abzocker Erfolg! Nicht einmal 10 % der Geschädigten erstatten Anzeige.

Du fragst dich wie viele, ob es sich lohnt. Ganz bestimmt tut es das, nämlich für den Abzocker.

Das heißt nämlich nichts anderes als:

Von 10 Betrugsopfern, braucht er sich bei 9 gar keine Gedanken machen, dass sie ihr Geld überhaupt zurück haben wollen, weil sie es nicht mal versuchen!

Ab wann lohnt es sich, sich gegen Betrug zu wehren?

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Klick auf "Problem klären" oder "Käufer melden"...

Es gibt doch gar kein iPhone 7s. 7 und 7 Plus - oder stehe ich hier voll auf dem Schlauch?


hdsdgfghl 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 11:33

Stimmt, S gibt‘s von dem Modell gar nicht. Keine Ahnung wie ich jetzt auf sieben kam, meinte das iPhone 6.

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geelio  27.11.2017, 11:30

Das ist schon richtig. Nach dem 7 kam das 8 und X.

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