Käufer möchte Rechnung bei Privatverkauf?

5 Antworten

Du musst deine Gewährleistungsansprüche an den Zweitkäufer abtreten!

Hinweise für Verkäufer

Möchtest du ein bei uns erworbenes Produkt privat weiterveräußern, übertrage dem Käufer auch deine Gewährleistungsansprüche mit einer Abtretungserklärung (siehe unten). So vermeidest du nachträgliche Probleme, falls das Produkt einen Mangel aufweist.

Eine Muster-Vorlage ABTRETUNGSERKLÄRUNG findest du hier:

https://service.notebooksbilliger.de/help/de-de/15-hinweise-zur-reklamationsbearbeitung/136-abtretungserklarung

Mein Tipp:

Ruf morgen einfach mal beim MediaMarkt an und erkläre, dass du dein Gerät weiter verkaufen willst. Die wissen sofort was du meinst und wahrscheinlich auch eine Abtrittserklärung parat.

Letztendlich ist das Ganze eine Formsache.

Du schreibst:

ich finde das etwas komisch..ich bin ja privatverkäufer und da stehen ja alle möglichen Daten drauf…

Mal ganz ehrlich. Du willst, dass ein anderer dir deinen Kram abkauft.

Du argumentierst:

Die PS5 ist auch erst 2 Monate alt.

Demnach beträgt die Sachmängelhaftung noch 22 Monate.

Ist doch wohl klar, dass der Käufer darauf nicht verzichten will, oder?

Und du machst dir in die Hose, wegen aller möglichen Daten auf der Rechnung?

Welche von den alle möglichen Daten stehen denn auf deiner Rechnung, die der Käufer nicht wissen darf?

Mir fällt ehrlich gesagt keine einzige ein. Oder möchtest du nicht, dass dein Vertragspartner weiß, mit wem er es zu tun hat?

In der Regel findet man diese Merkmale auf einer Rechnung:

  • Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung bzw des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • UID-Nummer des liefernden/leistenden Unternehmers
  • Menge und Bezeichnung der Ware bzw Art und Umfang der Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung bzw Leistungszeitraum
  • Entgelt für die Lieferung oder Leistung
  • Angabe des anzuwendenden Steuersatzes sowie im Bedarfsfall Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
Du willst wissen:
Was würdet ihr da machen??
 Ich bin wirklich unsicher

Als Erstes solltest du dich mal fragen, weshalb du die PS über Kleinanzeigen verkaufen musst, wenn der Käufer sie nicht vor Ort abholen und bezahlen kann?

Es ist doch wirklich kein Geheimnis, dass Kleinanzeigen aufgrund der Anonymität von Abzockern bevorzugt wird.

Vor dieser Abzocke wird seit Anfang des Jahres gewarnt. Trotzdem ist die Masche bis heute erfolgreich.

Betrug per Fake-SupportLKA warnt vor neuem Betrug bei Kleinanzeigen

https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Sicherheit-LKA-warnt-vor-neuem-Betrug-bei-Kleinanzeigen-37975819.html

Und natürlich gibt es auch noch viele andere Tricks, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Selbst bei PayPal Zahlung und persönlicher Abholung werden Verkäufer über den Tisch gezogen.

Es gibt im Leben keinen 100 %igen Schutz. Gegen gar nichts.

Aber es gibt Möglichkeiten sich möglichst gut vor Abzocke zu schützen, wenn man weiß, worauf man achten muss.

Ein Beispiel: Aus Unwissenheit unterstellst du deinem Käufer schlechte Absichten. Dabei ist es nur verständlich, dass er bei einem neuwertigen Gerät auch gerne die restliche Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen möchte.

Ein Abzocker würde sehr wahrscheinlich gar nicht mit dir über eine Rechnung diskutieren. Für einen Betrüger sind nur 2 Dinge von Interesse.

  1. Deine Ware
  2. Deine Kohle

Wenn du unsicher bist, weil dir die Erfahrung fehlt, gibt es ein paar Grundregeln, die du dir leicht merken und sofort anwenden kannst.

In diesem Fall bist du der Verkäufer. Weißt du wie viele Käufer sich hier melden und dem Verkäufer Betrugsabsichten unterstellen?

Fazit:

Dein Käufer ist genauso unwissend wie du. Die Rechnung bringt ihn kein Stück weiter. Warum das so ist, erfährst du hier:

Solltest du noch weitere Fragen haben, melde dich gerne noch mal.

Die Rechtsprechung:10. Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher?

Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Denn der Dritte und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Kaufvertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe dann mangelhaft, so ist das somit grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Vertragsparteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden.

Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html

Sag ihm wenn er ne Rechnung will muss er bei nem Händler kaufen. Bei Privatverkauf gibts keinen Anspruch darauf.


Carmen448 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 13:56

Habe ich ihm jetzt geschrieben..er meinte es geht um die Garantie da die Konsole noch nicht alt ist..

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Ich habe das mal damals so gelöst, das ich meine Rechnung eingescannt habe und die Adresse mit der Grafiksoftware "rausgeschnitten" haben.

Denn die Garantieanfrage ist berechtigt und es wäre ja möglich, das nach kurzer Zeit ein Fehler auftritt und dann eine Gewährleistung noch vorliegt.

Das war dann schon ausreichend.

Keine privaten Dokumente an fremde Personen schicken, die Gefahr des Missbrauchs ist zu hoch!

Wenn er eine Rechnung braucht, dann kann er das bei gewerblichen Verkäufern und im Laden bekommen.

Du wirst das Gerät ja nicht 200 Euro unter dem Ladenpreis verkaufen, oder?


Carmen448 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 13:48

Ja davor hatte ich auch angst…ich verkaufe sie für 400. hab sie damals für 550 gekauft 😅

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Mache es lieber nicht. Denn meistens wollen sie nur die Rechnung die man vor der bezahlung schicken soll und danach meldet sich der Käufer nicht mehr und zahlt auch nicht.

Manche wollen nur die Rechnung um die eigenen Sachen zu verkaufen und dann die Rechnung mit anbieten bzw. vielleicht auch das sie versuchen über den Händler bei dem man es gekauft hatte was zu machen.