eBay Kleinanzeigen Paket steckt im Paketzentrum - Käufer "droht"?

8 Antworten

Lass ihn doch drohen, du hast dir nichts zu Schulden kommen lassen!

Halt ihn immer auf dem Laufenden (Paketnummer zukommen lassen, damit er selbst nachschauen kann, mögliche Bestätigung der Sendungsverfolgung beziehungsweise der Paketnachforschung zu schicken etc.) und teile ihm mit, dass du ihm gegebenenfalls das Geld sofort zurück erstattest, wenn die Post feststellt, dass das Paket verloren gegangen ist. So unhöflich und drohend wie er ist, solltest du ihn gleich darauf hinweisen, dass du so ja auch nicht sicher sein kannst, dass er das Paket nicht doch erhalten habe… Nicht selten haben Leute was zu verbergen, wenn sie so bedrohlich auftreten.

T3Fahrer


BalZakBarsoom  21.09.2018, 09:39

Warum bitte schön soll er dem Käuferdas Geld zurück erstatten? Der Verkäuferist doch nicht schuld, dass das Paket nicht angekommen ist. Und warum sollteer seinen Ware in den Windschreiben? Er muss das nicht erstatten, und er sollte das auch gar nicht.

Wenn erdas Geld haben will, soll er sich an die POST wenden. NICHT an den Verkäufer.

AUCH wenn der sich nicht an die Egay-Kleinanzeigen-Regeln gehalten hat.

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T3Fahrer  21.09.2018, 10:17
@BalZakBarsoom

Du hast noch nie ein Paket verloren, oder? Als Versender des Pakets musst du dich drum kümmern (Nachforschungsauftrag bei der Post) und wenn festgestellt wird, dass dein Paket verloren gegangen ist, bekommst du den entsprechenden Betrag von der Post erstattet. Und wenn das dann so durchgelaufen ist, dann muss selbstverständlich der Verkäufer, dem der Betrag erstattet wurde, dem Verkäufer den Verlust erstatten.

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Also kannst du doch etwas dafür, da du die Adresse falsch draufgeschrieben hast.

ja ich würde anrufen und nachfragen wie lange das dauert. Anschließend würde ich mich beim Verkäufer entschuldigen...

du machst ihm Vorwürfe, dass er endlich seine Ware haben möchte obwohl du daran schuld bist, dass es so lange dauert


Binki1991 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 08:57

Ich bin der verkäufer

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Idris164  21.09.2018, 08:58
@Binki1991

Und hast du Adresse verkehrt draufgeschrieben... was stimmt an meinem Text nicht

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Binki1991 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 09:00
@Idris164
  1. KANN es möglich sein, dass die Adresse falsch ist 2. Entschuldige ich mich nicht bei mir selbst *g* und 3. Was für vorwürfe habe ich ihm gemacht?
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Jewi14  21.09.2018, 09:01
@Binki1991

Du musst selbst zu geben, das du diese Textpassage "verkorkst" geschrieben hast, ich war auch am überlegen, was nun damit gemeint.

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Idris164  21.09.2018, 09:02
@Binki1991

Du schreibst ihm dass er sich falsch verhalten hat, obwohl du wohl den Fehler gemacht hast

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Du hast doch mit der Sendungsverfolgung einen prima Nachweis dafuer, dass du die Sendung abgeschickt hast. Wenn du "Privatverkaeufer" bist, traegt der Kaeufer das Versandrisiko und du bist somit raus aus der Nummer.

Bei Privatverkäufen geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald dem Versender die Ware übergeben wurde, also immer ruhig bleiben.

Quelle:

§ 447 BGB Gefahrenübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


Binki1991 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 10:51

"nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort" was ist damit zu verstehen? Ging ja an seine Adresse.

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AuroraAlpha  21.09.2018, 11:02
@Binki1991

Grds. gibt es den Erfüllungs- und den Erfolgsort. Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistungshandlung erbracht werden muss; der Erfolgsort ist der, an dem der Leistungserfolg eintritt.

Leistungshandlung hier: Übergabe durch den Verkäufer
Leistungserfolg hier: Empfang der Sache durch den Käufer

Man unterscheidet zwischen sog. Hol-, Schick- und Bringschulden. Bei der Holschuld liegen Erfüllungsort und Erfolgsort beim Verkäufer, bei der Bringschuld beim Käufer. Ein Mittelding ist die Schickschuld, bei dem der Erfüllungsort beim Verkäufer liegt, der Erfolgsort aber beim Käufer.

Dementsprechend liegt bei der Schickschuld eine Versendung "nach einen anderen Ort als dem Erfüllungsort" vor.

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Ebay Kleinanzeigen? Also seid ihr beiden Privatpersonen. Damit trägt auch der Käufer das Transportrisiko ganz allein, er kann so viel drohen wie er will und hunderte Anwälte anschalten, ändert nichts an der Rechtslage.

Du hast deine Nebenpflicht getan und eine Nachforschungsantrag gestellt, mehr kannst du nicht machen und anrufen ist sinnlos. Die "Fach"kräfte dort können auch nur in der Sendungsverfolgung sehen und mehr nicht. Ein Anruf beschleunigt gar nichts.


Binki1991 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 09:02

Soll ich ihm dann einfach nur berichten, dass ich die Nachverfolgung in auftrag gegeben habe und zu seinem verhalten nichts mehr sagen am besten?

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Jewi14  21.09.2018, 09:03
@Binki1991

Ja, so ungefähr, du kannst ihn ja sagen, dass er gerne einen Anwalt einschalten kann, dieser ihn dann erklären, dass seine Rechtsauffassung falsch ist.

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